Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung : Frage zu einer Ihrer Antworten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeldberechnung : Frage zu einer Ihrer Antworten

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Schön, dass Sie wieder da sind. Sie antworten weiter unten so : "Hallo, Bei der Be­stimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen Elternzeit auch ohne Elterngeldbzug - für ein älteres Kind genommen wurde. Liebe Grüsse, NB" Heisst unberücksichtigt dabei, dass diese durch Monate vor der Geburt des ersten Kindes ersetzt werden ? Bei mir war es so, dass diese als Nullrunde zählten, und den Schnitt erheblich ! nach unten zogen. 3 Jahre Elternzeit, BV fürs 2. exakt am Tag des "eigentlich" ersten Arbeitstages. Danke für Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Ministerium schreibt dazu: Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen. Und das steht doch auch so im § 2 BEEG Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Hänge mich an die Frage an: dachte nämlich, Monate, in denen man "nur" Elternzeit hat und der gesplittete Zeitraum, fallen nicht raus und werden als Monate ohne Einkommen mit angerechnet. (§ 2 Abs. 7 Satz 5.BEEG) Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Genau daher frage ich. Ich hatte bei der Berechnung 6 Monate Nullrunde, eben weil Elternzeit von Nummer 1. Gruß, Nimo


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...

Guten Tag, zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? O ...

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite ...

Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08. ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...