Liebe Frau Bader, ich bekomme für 1 Jahr Elterngeld, habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Möchte nun doch wieder früher arbeiten gehen und habe eine tolle Teilzeitstelle bei einem neuen Arbeitgeber vor Ort angeboten bekommen. Für 1 - 2 Monate würde ich Elterngeld und Gehalt bekomme. Was geschieht, wenn ich erneut schwanger werde? Welcher Bemessungszeitraum wird für das Elterngeld herangezogen - auch das vom alten AG? Vielen Dank LG