Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Arbeitgeberwechsel Arbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Arbeitgeberwechsel Arbeitszeit

ballettolly

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Hallo! Zu den Fakten: •Seit 16.12.2017-15.12.2019 in Elternzeit. •Arbeitgeberwechsel mit Teilzeitvertrag 30h/W •Mitteilung über aktuelle Elternzeit ist erfolgt •Ab 01.01.2020 einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 37h/W befristet bis 31.12.2021, da die tarifliche Vollzeit nur 35h betragen. •Erneute Elternzeit mit 2. Kind 19.06.21- 18.06.23 • Mitteilung über Elternzeit erfolgt mit Angabe, dass ich zunächst Teilzeit mit 30h ab August 22 einsteigen werden. •Aufnahme der Arbeit ab 19.08.22 mit 30h, •Elternteilzeit-Antrag musste gewollt vom AG gestellt werden. • Erhalt einer Elternteilzeit-Bestätigung mit "Neuberechnung" auf 30h •Eigener Antrag auf Erhöhung auf 35h Tarifvollzeit ab 19.06.23 unbefristet(Ende d. Elternzeit) Zum letzten Punkt: Mir will man nun eine Arbeitszeiterhöhung nur befristet bis 31.12.24 anbieten. Meine Elternzeitvetretung und deren Vertretung (sie wurde während der Vertretung schwanger) wurden jeweils Vollzeit für 35h angestellt. Ich war der Annahme, daß ich aufgrund der damaligen Elternzeit und folgenden Vollzeitänderung wieder Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe. Durch die Umstände wie den geforderten Teilzeitantrag und die Elternzeitvertretungen in Vollzeit, war ich mir der Arbeitszeiterhöhung unbefristet sicher. Ich fühle mich ungerecht behandelt, zumal ich angemeldet hatte, wann meine erste Elternzeit endet. Sie berufen sich nun auf den Einstellungsvertrag mit 30h und wollen mir mit der Befristung nur entgegenkommen. Ist eine Befristung zulässig, obwohl seit meiner ersten Erhöhung auf der Position nur Vollzeit gearbeitet wurde? Gibt es eine Grundlage durchzusetzen, dass ich meinen aktuell unbefristeten Vertrag auch im Sinne der Unbefristung wieder Vollzeit arbeiten kann? Danke vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, war die Vollzeit bis Ende 2021 befristet. Ich denke, dass dann der Teilzeitvertrag wieder aufgelebt ist und Sie keinen Anspruch auf Vollzeit haben. der Fall ist für das Forum zu komplex, wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort. Liebe Grüße NB


Succero

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So wie sich das liest hast du einen Vertrag über 30h pro Woche mit einer ausgelaufenen Befristung über 37h pro Woche. Dann ist der AG doch grundsätzlich im Recht. Ich erkenne zumindest nirgends, dass der AG dir danach 35 h zugesprochen hat. Mündlich vielleicht? Aber das kannst du nicht beweisen? Dann fühlst du dich jetzt vermutlich schlecht behandelt, weißt aber jetzt auch, dass solche Sachen schriftlich zu machen sind. Vielleicht möchte er sich nicht mehr erinnern oder tut es tatsächlich nicht oder ihr hattet aneinander vorbeigeredet. Bis 31.12.24 sieht dein AG scheinbar genügend Arbeit für dich und kann dir daher 35 h anbieten. Ich würde es machen, vielleicht lässt es sich dann nochmal verlängern oder ganz vereinbaren.


SumSum076

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Ich seh den Knackpunkt auch hier: •Ab 01.01.2020 einvernehmliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 37h/W befristet bis 31.12.2021, da die tarifliche Vollzeit nur 35h betragen. Es kommt meiner Ansicht nach darauf an, wie hier formuliert wurde. Wurde unterschieden zwischen Erhöhung auf Vollzeit, aber die Über-Vollzeit (von 35 auf 37 Std) ist befristet? Oder wurde die ganze Erhöhung und damit von 30 auf 37 Std befristet? In der zweiten Variante kannst du wohl nur auf 30 Std zurückkehren.


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