Guten Tag Frau Bader,
Meine Frauenärztin gibt immer nur morgens Termine zur Untersuchung. Ich bin schwanger in der 16 Woche.
Jetzt ist es so, dass ich ein Teilzeit Beschäftigungsverbot von 5 Stunden habe. Ich fange immer um 8 Uhr mit der Arbeit an.
Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen , dass ich mit der Ärztin spreche und Sie mir nachmittags Termine gibt - macht sie nicht ! Hat sie schon gesag! Muss ich die Arbeit nacharbeiten ? Mein Arbeitgeber sagt , weil ich ein Teilzeit BV habe , hätte ich doch nachmittags Zeit !
Wie verhält es sich, mit Terminen beim Frauenarzt die der Schwangerschaft dienen und der Arbeitszeit mit einem Teil BV?
Danke
von
Pusteblume2020
am 31.07.2023, 13:22
Antwort auf:
Arzttermin - Arbeitszeit
Hallo,
wenn im Arbeitsvertrag/ Zusatzregelung zum BV/ im BV nichts gegenteiliges steht bin ich bei Ihrem AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2023
Antwort auf:
Arzttermin - Arbeitszeit
Wenn kein Termin außerhalb deiner Arbeitszeit möglich ist, dann musst du dafür freigestellt werden.
Lass sie dir das nächste Mal schriftlich geben, dass es keine Nachmittagstermine gibt.
von
Pamo
am 31.07.2023, 14:25
Antwort auf:
Arzttermin - Arbeitszeit
Freigestellt werden heißt aber nicht, dass man in dieser Zeit keine Minusstunden macht.
Das Verstehen Viele nämlich nicht. Der Arbeitgeber muss dich zum Arzt gehen lassen, aber er kann verlangen dass du diese Zeit nacharbeitest oder eben Minusstunden machst. Er muss dir diese Zeit nicht als Arbeitszeit schenken.
von
Klebeband
am 01.08.2023, 17:51