Ippets
Hallo, da unter meiner Frag schon so viele Antworten kam, stelle ich sie besser nochmal extra. Ich verstehe Ihren Text leider nicht Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. -> Beide Kinder wurden/werden nach dem 1.9.2021 geboren. Was heißt dann, dass auf dir Ausklammerung verzichtet werden kann? Mein Fall nochmal: K1 Mutterschutz April 22 und Geburt 22.5.22 -> Elterngeld Basis bis 21.5.23 K2 Mutterschutz ab Oktober 23 und gewünschte Beantragung Elterngeld Basis für 12 Monate Ich hatte jetzt so verstanden, dass für K2 die Monate September 23 - Juni 23 und März 22-August 21 herangezogen werden, ist das richtig?
Hallo, wandeln Sie, wenn möglich, zwei Basis Monate in Plus Monate um. Dann werden die ersten 14 Lebensmonate des Kind 1 ausgeklammert. Wenn man dann noch den Mutterschutz von Kind 2 nimmt, bleibt nur ca. 1 Mo. übrig, der mit 0 € eingeht. Dafür bekommen Sie den Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Auf die ausklammerung des Mutterschutzes kann verzichtet werden, wenn dieser Monat noch Lohn hat und zum Elterngeld zählen soll. Beispiel Beginn Mutterschutz 28.03. dann wäre der ganze März raus wegen Mutterschutz. Soll der Monat zählen, kann die Frau auf die ausklammerung verzichten und dann zählt der Lohn bis 27.03 Bei dir ist es aber unsinnig du arbeitest ja nicht! Du wirst ne Mischung aus 8 Monaten Lohn Kind 1 und 4*0€ Monate haben. Plus Geschwisterbonus
roza_soza
Du könntest auch mal in Erfahrung bringen, ob du den letzten Monat Elterngeld noch in zwei Monate Elterngeld Plus umwandeln kannst , sodass du bis Juni Elterngeld beziehst und ein weiterer Monat ausgeklammert werden kann. Ich weiß aber nicht, ob das geht.
Dojii
Ja das stimmt so.
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