Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe meinen Elterngeldbescheid bekommen und festgestellt, dass bei mir nur mit 7 Monate gerechnet wurde, statt mit den 12 Monaten um mein Durchschnittseinkommen zu ermitteln. Mit der Begründung: Kalendermonate, in denen der berechtigten Person Elterngeld für ein älteres Kind nach § 6 Satz 2 BEEG in halben Monatsbeiträgen ausgezahlt wird, führen nicht zu einer Verlängerung des Bezugszeitraumes und somit auch nicht zur Verschiebung des Zwölf- Monats- Zeitraumes. Ist das richtig so und warum wird das so gemacht? Im BEEG habe ich gelesen das der Zeitraum in dem man Elterngeld bezieht nicht angerechnet wird, das man da zurück rechnet. Also ist es doch egal ob ich ganze oder halbe Beiträge bekomme, Elterngeld ist Elterngeld ob halb oder ganz. Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen schnuffi579
Hallo, diese Zeiträume führen ja eben auch nicht zur Verlängerung! Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, nein, das ist nicht egal. Elterngeld wird nur für 12 Monate berechnet. Das ist der kleine aber feine Unterschied: Der Berechnungszeitraum hat nichts mit dem Auszahlungszeitraum (den man strecken kann und so dass man bspw. im zweiten Jahr auch zuverdienen kann ohne Anrechnung) zu tun. Somit stimmt die Berechung. VlG Annette
Mitglied inaktiv
Hallo Jep, das stimmt so. Dein Bezugszeitraum ist im 2. Jahr beendet, nur die Auszahlung läuft noch weil Du sie aufgeteilt hast.
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