Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich habe mich mit dem thema elterngeld eigentlich sehr genau beschäftigt und war der meinung alles verstanden zu haben. mein mann hat 2 jahre elternzeit in seiner firma eingereicht und wir haben für 12 monate elterngeld beantragt (3. bis 14. Lebensmonat) Die ersten zwei monate war ich zu hause (Mutterschutz). mein mann bekommt nur 10 Monate genehmigt!! Begründung: "Unabhängig von Ihrem Antrag auf Erhalt von Elterngeld(Sie hatten den 3 bis 14 Lebensmonat beantragt) sind der 13 und 14 Lebensmonat "Partnermonate" im Sinne des Gesetzes (BEEG). Grundsätzlich kann gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG ein Elternteil höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre oder die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist (siehe auch § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Nummer 4.2.2 der Richlinie zum BEEG sagt:....." der beamte hat versucht, mir am telefon zu erklären, woran es liegt. es hägt mit dem mutterschaftsgeld zusammen, die ich zwei monate bekommen habe. wenn mein mann vom 1 bis zum 12 monat beantragt hätte, hätte man ihm 12 monate genehmigt, aber er hat doch in den ersten beiden monaten noch gearbeitet, da ich zu hause war und für unsere tochter gesorgt habe. tut mir leid, aber das verstehe ich nicht 12 monate sind doch 12 monate egal ob an anfang oder am ende ob mutter oder vater???!! da läuft doch etwas falsch, oder habe ich so eine lange leitung? über eine antwort würde ich mich trotz meinem langen text sehr freuen! gruß, maria
Hallo, sorry, ich halte die Entscheidung für falsch. Lesen Sie mal da: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76688.html Die ersten beiden Mo. werden Ihnen angerechnet, OK. Rufen Sie doch mal bei der Hotline des Ministeriums an (www,bmfsfj.de) - ich würde mich freuen, auch die ANtwort zu hören! Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Guten Tag Frau Bader, guten Tag an alle, mein Mutterschutz würde an einem 29. beginnen und der 31. (sagen wir mal Mai) wäre noch ein Arbeitstag. Auf Grund eines vorherigen Kindes und Elternzeit, wäre dann ein Monat ohne Gehalt (Kind war über 14 Monate) im Bemessungszeitraum. Kann ich durch freiwilliges Arbeiten meinen Mutterschutz zum 1. (Juni) de ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger