Edyta
Hallo Frau Bader, Ich habe ein Jahr meiner elternzeit hinter mir samt Elterngeld und Aufstockung vom Arbeitsamt das mein Lohn vorher und da Elterngeld jetzt nicht reichten. Nun möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Da er weiter weg wohnt komme ich in die Situation das ich eigentlich meinen Job kündigen müsste. Vom Amt wäre ich dann weg. Zumindest können wir es uns dann leisten. Aber wie ist es mit der Krankenversicherung? Noch läuft sie glaub ich übers Amt?! Oder über den Arbeitgeber?! Müsste ich mich sobald ich kündige und vom Amt gehe selbst versichern? Oder kann ich gesetzlich versichert bleiben weil ich vorher gearbeitet habe? (Hatte so etwas mal aufgeschnappt) Liebe Grüße Edyta
Hallo, ich würde die Elternzeit auf das Höchstmaß verlängern, solange sind Sie weiter beitragsfrei versichert. Danach müssen Sie sich selber versichern. Liebe Grüße NB
Nebel_1982
Wenn du nicht beim Arbeitsamt bleibst oder Alg 2 bekommst,musst du dich selbst versichern. Solange du nicht Sozialversichert bist, darfst die kosten selbsttragen. Dürfte ich auch, irgendwie 150 Euro im Monat,zahl immer noch ab. Müsstest Verheiratet sein, dsnn wärst über deinen Mann versichert.
Mitglied inaktiv
Elternzeit verlängern ist keine Option um versichert zu bleiben? Dann einen Job am neuen Wohnort suchen, fristgemäß beim alten AG kündigen und einen nahtlosen Übergang probieren?
Edyta
Nun ich habe noch 1jahr elternzeit. Aber der Job meines Partners und die neue Wohnung sind 500km entfernt. Ich kann ja nicht trotzdem den Job noch ein Jahr halten, wenn ich eigentlich schon weiß das ich nicht wieder komme. Klar suche ich mir nächstes Jahr dort einen Job. Aber eben das 2.jahr wäre wohl nicht abgedeckt. Hmm also selbst versichern oder heiraten. *g*
Sternenschnuppe
Zieh mit Deinem Freund zusammen. Solange Du einen Arbeitgeber hast solange bist Du beitragsfrei versichert. Ggf. kannst Du auch das dritte Jahr nehmen. Du kannst in der Elternzeit wohnen und gemeldet sein wo Du willst. Ob Du dann wirklich da bleibst kannst Du doch heute noch nicht wissen, vielleicht scheitert die Beziehung, vielleicht erhält er einen anderen Job wo Du nun wohnst oder oder oder ..... Der Job ist Dir sicher, wer weiß was im zwei Jahren ist. Kommt ein weiteres Kind in der Elternzeit würde Dir sogar wieder Mutterschutzlohn zustehen. Alles kein Problem, kündigen kannst Du drei Monate vor Ende der Elternzeit. Und wie gesagt, das dritte Jahr könntest Du auch ranhängen.
Ähnliche Fragen
hallo mal wieder, und zwar bekomme ich am 15.10 mein baby und mein partner und ich wollten auf dem standesamt eine vaterschaftsanerkennung machen , da ich laut deutschem recht noch verheiratet bin und mein noch mann (lebt im KOsovo) und ich schon längere zeit nicht mehr zusammen sind udn der Kindsvater mein Partner ist. Dort wurde uns gesagt ...
Hallo, ich habe Elternzeit für 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber angegeben. Elterngeldbezug habe ich für 12 Monate beantragt. Für meinen Arbeitgeber ist es ok, wenn während der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelde. Mein Kleingewerbe habe ich für die Zeit des Elterngeldbezuges still gelegt und möchte es nach den 12 Monaten wieder aktivieren und ca. 1 ...
Guten Abend, mein befristeter Arbeitsvertrag endet während meiner Elternzeit. Da ich nebenberuflich freiberuflich selbstständig bin, möchte ich nach ein paar Monaten Elterngeld Plus beziehen und nebenbei selbstständig etwas dazu verdienen zu können. Meine Frage: ändert sich etwas an meiner Versicherung sobald mein Angestelltenverhältnis auslä ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes