Miska
Hallo, ich habe Elternzeit für 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber angegeben. Elterngeldbezug habe ich für 12 Monate beantragt. Für meinen Arbeitgeber ist es ok, wenn während der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelde. Mein Kleingewerbe habe ich für die Zeit des Elterngeldbezuges still gelegt und möchte es nach den 12 Monaten wieder aktivieren und ca. 10-15 Stunden/Woche arbeiten. Hat es Auswirkungen auf den Elterngeldbezug? Was muss ich bzgl. Krankenversicherung beachten? bzw. sonstige Versicherungen? Dürfte ich mein Kleingewerbe vorab schon aktivieren um nötige Ausrüstung zu kaufen ggf. erste Aufträge annehmen und die Rechnungsstellung dann erst nach dem Ablauf des Elterngeldbezuges machen? Vielen Dank vorab!
Hallo, mal unabhängig von der Frage, in wie weit das Gewerbe in der Vergangenheit den Bemessungszeitraum beeinflusst hat (uU zu Ihrem Vorteil): 1. Auf das EG kann es sich nicht auswirken, das ist ja vorher zu Ende 2. Mit der KK würde ich reden. Es kommt auf die Grösse an 3. Jepp, das mit der Rechnung geht Lieb Grüße NB
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