Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kleingewerbe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kleingewerbe

Nan89

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Guten Abend Frau Bader, Ich führe seit 2017 (wieder) mein Gewerbe. Hier nun meine Frage ich bin nicht dauerhaft aktiv und meine Einkünfte sind auch nicht überragend (was aber allein an mir liegt). Ich mache das eher je nach, dem wann und wie ich gerade Lust und Zeit habe. Wie gebe ich das an im Elterngeldantrag an? Es geht ja auch nur um Einkünfte über die letzten 24 Monate das wäre dann 01.03.21-15.06.22 und habe auch nicht jeden Monat in der Zeitspanne etwas verdient (eben nur der Zeitraum der letzten 24 Monate) Weiß nicht wie man das angibt wenn es eben keine regelmäßigen Einkünfte sind. Muss ich es in dem Fall überhaupt angeben? Wenn ja reicht es auch diese Einkünfte in Form von Kopien mit dem Antrag auf Elterngeld zu versenden? Danke schon einmal im voraus und einen schönen Abend wünsche ich. Freundliche Grüße Nan89


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bemessungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Der Gewinn ergibt sich aus dem Bescheid. Liebe Grüße NB


Dojii

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Die Antwort ist tatsächlich leichter als gedacht, wenn das Einkommen in den jeweiligen Steuerbescheiden (2021 oder später auch in dem von 2022) auftaucht bzw. auftauchen wird, musst du es angeben und den Steuerbescheid 2021 beilegen. Steuerpflichtiges Einkommen aus Selbstständigkeit/Gewerbe/Landwirtschaft muss immer angegeben werden.


Nan89

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Guten Morgen, Danke für die wirklich sehr leichte Antwort. Dann werde ich nur meinen Bescheid von 2021 beilegen. Freundliche Grüße Nan89


Nan89

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Guten Tag, Danke für die sehr hilfreichen Informationen. Tatsächlich werde ich dann eben nur den aktuellen Steuerbescheid (2021) versenden zum Thema Kleingewerbe. Freundliche Grüße Nan89


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