Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Tochter wird in 2 Wochen 1 Jahr alt und ich beabsichtige während meiner noch dauernden Elternzeit stundenweise arbeiten zu gehen. Ich muß diese Woche meinem AG noch Bescheid geben, wieviele Stunden ich arbeiten möchte (ein Vorgespräch gab es schon, ich kann jetzt noch entscheiden) 1. Möglichkeit: 6,7 Std. wöchentlich für 400 € (Minijob) 2. Möglichkeit: 12 Std. wöchentlich für 716 € brutto (561 € netto) Jetzt meine Frage: Welche Möglichkeit soll ich im Hinblick auf das neue Elterngeld wählen (wir beabsichtigen in etwa 1 Jahr mit der "Planung" für ein 2. Kind zu beginnen) Bekomme ich bei einem Minijob dann den Sockelbetrag von 300 €, und gelten die 561 € als Nettobetrag von dem es die 67% gibt ? Wenn ich gar nicht arbeiten würde, würde ich beim 2. ja dann 300€ erhalten. Ist das richtig ? Danke für eine schnelle Antwort. Würde mir sehr helfen
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Einzelberatung darf ich hier nicht geben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo... darf ich dich mal fragen, wie ihr auf diese Vereinbarung gekommen seid? Laut meiner Berechnung gilt bei mir eine ähnliche Stundenzahl für 400Euro (Minijob). Aber mein Chef hat da ne andere Vorstellung :-). Kam der Vorschlag von deinem Chef? Danke. Gruß Christine
Mitglied inaktiv
Hallo Christine, ganz einfach. Ich werde zum gleichen Gehalt (quasi gleiches Gehalt auf die Stunde) bezahlt, wie vor meiner Schwangerschaft mit meiner Tochter. Ich habe einfach den Stundenlohn auf die 400€ bzw. 716€ umgerechnet. Der Chef ist damit einverstanden. Gruß Diana
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