Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Kindergeldzuschlag

Frage: Elterngeld und Kindergeldzuschlag

Menger

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Hallo,  Ich bin aktuell berufstätig und Schwanger und alleinerziehend. Ich würde gerne wissen ob es möglich ist nach der Geburt lediglich bei Elterngeld von über 600 Euro den Kindergeldzuschlag zu erhalten?  Liebe Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG zählt als Einkommen, wenn man unter den Grenzen liegt, kann man weitere staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

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Hallo, Ja das geht. Du kannst auch noch zusätzlich Wohngeld beantragen.   Lieben gruß.


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