Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Kindergeldzuschlag

Frage: Elterngeld und Kindergeldzuschlag

Menger

Beitrag melden

Hallo,  Ich bin aktuell berufstätig und Schwanger und alleinerziehend. Ich würde gerne wissen ob es möglich ist nach der Geburt lediglich bei Elterngeld von über 600 Euro den Kindergeldzuschlag zu erhalten?  Liebe Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das EG zählt als Einkommen, wenn man unter den Grenzen liegt, kann man weitere staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

Beitrag melden

Hallo, Ja das geht. Du kannst auch noch zusätzlich Wohngeld beantragen.   Lieben gruß.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich muss Sie jetzt nochmal dazu befragen. Seit 1.1.2011 gilt ja die neue Regelung, dass das Elterngeld auf Hartz 4 und Kindergeldzuschlag angerechnet wird, bei vorangegangener Berufstätigkeit 300€ Freibetrag. Nun betrifft es mich leider doch. Da ich es auf 2 Jahr gesplittet habe, hab ich nur einen Freibetrag von 150€? Beek ...

Hallo Die Nachbarstochter ist schwanger. Sind noch nicht verheiratet, beide verdienen nicht so viel, ihr Vertrag läuft dann im Mutterschutz aus. Würden sie zu dem Elterngeld Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen stellt sich die Frage wie das Elterngeld angerechnet wird wenn sie es splitten würde. Der eigentliche Betrag oder nur der halbe ...

Liebe Frau Bader, wird das Elterngeld beim Kindergeldzuschlag als komplettes Einkommen gerechnet? Ich bekomme den Mindestsatz von 375 Euro (da zwei Kleinkinder). Im Internet gibt es einen Rechner und das Elterngeld würde bei uns den Unterschied machen ob wir den Zuschlag bekommen würden oder nicht. Vielen Dank

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...