Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich muss Sie jetzt nochmal dazu befragen. Seit 1.1.2011 gilt ja die neue Regelung, dass das Elterngeld auf Hartz 4 und Kindergeldzuschlag angerechnet wird, bei vorangegangener Berufstätigkeit 300€ Freibetrag. Nun betrifft es mich leider doch. Da ich es auf 2 Jahr gesplittet habe, hab ich nur einen Freibetrag von 150€? Beekannte haben gesagt, dass diese Regelung rechtswidrig sei, stimmt das? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Danke & Gruß
Hallo, die meisten haben noch letztes Jahr das Splitting widerrufen. Bisher war das Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich bei diesen Leistungen anrechnungsfrei. Künftig wird das Elterngeld hier grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Sofern Sie eine der genannten Leistungen zusätzlich zum Elterngeld beziehen, kann sich Ihr Anspruch auf die jeweilige Leistung dadurch verringern. Liebe Grüsse, NB
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Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe gelesen, dass 2015 eineneue Regelung in Kraft tritt, wo die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilt werden kann und der Arbeitgeber dies nicht mehr ablehnen kann. Ich habe im Jahr 2011 meine erste Elternzeit schriftlich abgebrochen und um Übertragung der fünf verbleibenden Monate auf s ...
Vor kurzem habe ich erfahren, daß wir Kindergeldzuschlag beantragen können. Momentan habe ich einen Minijob. Die Zeit des Elterngeldes ist gerade um, unser Sohn ist 1 Jahr alt. Doch gerade in dieser Zeit des geringeren Einkommens durch das Elterngeld hätten wir ja schon ein potentielles Recht darauf gehabt, uns hat aber keiner davon erzählt. Bisher ...
Liebe Frau Bader, wird das Elterngeld beim Kindergeldzuschlag als komplettes Einkommen gerechnet? Ich bekomme den Mindestsatz von 375 Euro (da zwei Kleinkinder). Im Internet gibt es einen Rechner und das Elterngeld würde bei uns den Unterschied machen ob wir den Zuschlag bekommen würden oder nicht. Vielen Dank
Hallo Frau Bader, Im semptember 2015 habe ich mich von meinem partner, dem vater meiner beiden kinder getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Da er freiwillig keinen unterhalt zahlen will habe ich mich kurz nach der Trennung an das zuständige jugendamt gewendet. Dort wurden alle nötigen Informationen eingeholt und der Unterhaltsanspruch berechne ...
Hallo, Ich hatte familienkasse gebeten mir.kindergeldzuschlag nur fuer die monate ,juni 2016 bis august 2016 zu bewilligen, da ich danach kein.anspruch mehr darauf hatte, Jedoch hat die faamilienkasse mir nun.fuer 6 monate bewilligt obwohl ich denen.geschrieben hatte dass ich ab august hartz 4 bekomme . Muss ich das nachgezahlte.kindergeldzus ...
Hallo Frau Bader, Ich hab vor einiger Zeit Sie schon mal diesbezüglich gefragt. Ich fange am 1.12. wieder voll zu arbeiten. Stille mein Kind ( >1 Jahr) Wie ist das mit den Stillpausen nach dem 12 Lebensmonat des Kindes? Hta es noch ienen Sinn die Stillpausen zu beantragen, wenn ja in welcher Form ( schrifltich ? Was soll da alles stehen?) ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige rechtlichen Rat bezüglich Krankengeldanspruch. Meine Situation gerade: Bin aufgrund meiner SS krankgeschrieben bis einschl. 15.7. (Samstag). Ich arbeite generell auch sonntags. Leider habe ich erst später gesehen, dass ich ja nur bis Samstag statt bis Sonntag krankgeschrieben bin. Meine Gynäkologin ist di ...
Hallo Sehr geehrte Frau Bader Wir sind ein 5 Personen Haushalt 2 meiner kinder gehen noch zur schule und kita.Mein Großer macht eine Lehre Ich habe ein Einkommen von brutto 1600 euro jetzt hat mein chef mir meine Überstunden bezahlt,und habe da durch ein brutto Einkommen von 1999.15 Euro erhalten.Netto 1614.10Euro habe ich jetzt noch für diesen ...
Hallo Frau Bader, ich schreibe Ihnen, weil meine Frau total verzweifelt ist. Ich bin seit Januar krankheitsbedingt zu Hause und bekam zum 30.04. die krankheitsbedingte Kündigung, Die Krankenkasse zahlte bis dahin Krankengeld und ich bin jetzt seit 01.05. arbeitslos gemeldet, was ja seit Mai nochmal weniger Geld bedeutet. Bereits Mitte April habe ...
Hallo, Ich bin aktuell berufstätig und Schwanger und alleinerziehend. Ich würde gerne wissen ob es möglich ist nach der Geburt lediglich bei Elterngeld von über 600 Euro den Kindergeldzuschlag zu erhalten? Liebe Grüße
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