Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeldzuschlag und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeldzuschlag und Elterngeld

MiriStern

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Liebe Frau Bader, wird das Elterngeld beim Kindergeldzuschlag als komplettes Einkommen gerechnet? Ich bekomme den Mindestsatz von 375 Euro (da zwei Kleinkinder). Im Internet gibt es einen Rechner und das Elterngeld würde bei uns den Unterschied machen ob wir den Zuschlag bekommen würden oder nicht. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Beim Kinderzuschlag wird Elterngeld seit 2011 grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Ausnahme: Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und danach den Kinderzuschlag beziehen, haben einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld ggf. zusätzlich zur Verfügung. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, mir wurde erklärt, dass,es bei der Berechnung des Kinderzuschlags davon abhängt, ob das Elterngeld erarbeitet wurde, oder nicht. Bei "erarbeitetem" Elterngeld gibt es einen Freibetrag von 300 Euro (der nicht berücksichtigt wird), wenn man nur den Mindestbetrag erhält ohne vorher gearbeitet zu haben, wird alles angerechnet. Solltest du einen Teil erarbeitet haben (weil Du z.B. nur wenige Monate zwischen den Kindern gearbeitet hast) erhältst Du bis zu dieser Höhe den Freibetrag. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Luvi


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