Sternenschnuppe
Hallo Die Nachbarstochter ist schwanger. Sind noch nicht verheiratet, beide verdienen nicht so viel, ihr Vertrag läuft dann im Mutterschutz aus. Würden sie zu dem Elterngeld Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen stellt sich die Frage wie das Elterngeld angerechnet wird wenn sie es splitten würde. Der eigentliche Betrag oder nur der halbe wie er ausbezahlt wird? Geht vor allem auch um die Krankenkasse die bei Splittung ja zwei Jahre beitragsfrei wäre, aber dann langt das Geld vermutlich nicht aus. Weiß das jemand ? Vielen Dank
Hallo, wenn es absehbar ist, dass man nicht lange im ALGII-Bezug bleibt bzw. man vielleicht besser mit Wohngeld und Kinderzuschlag klarkommt, ist eine Halbierung des Elterngeldes bei Verdoppelung der Laufzeit immer ratsam. Ansonsten ist es egal. Liebe Grüße NB
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