Maripet
Hallo, ich erhalte seit August 2020 ALG2 ohne erwerbstätig zu sein. Vorher habe ich 6 Monate Vollzeit (2500 Euro brutto pro Monat) gearbeitet. Im Juli 2021 habe ich ein Kind bekommen und habe auch Elterngeld beantragt. In den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen nur Juli 2020 und 4 Tage im August, welche ich noch gearbeitet habe. Es wurde ein durchschnittliches Einkommen von 174,84 berechnet und auf den Mindestbetrag von 300 Euro angehoben. Jetzt lese ich überall, dass Elterngeld bei ALG2 zwar komplett angerechnet wird, wenn man vorher nicht erwerbstätig war, aber bis 300 Euro nicht angerechnet werden darf, wenn man im Bemessungszeitraum erwerbstätig war. Bei mir wurde das Elterngeld von 300 Euro (außer der 30 Euro Versicherungspauschale) komplett angerechnet, obwohl ich im Bemessungszeitraum gearbeitet habe und somit ein durchschnittliches Einkommen von 174 Euro entstanden ist. Ist das so rechtens, wie das Jobcenter es bei mir berechnet hat? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Ja, da Sie ja eben nicht erwerbstätig waren. Sie würden ja sonst besser gestellt als ohne Schwangerschaft. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es würde nicht angerechnet, wenn du es im gesamten Zeitraum verdient hättest. So ist es ja nur der Durchschnitt der Monate.
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