Frage:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin gerade aus allen Wolken gefallen, als ich gelesen habe, dass Minijobs vor der Elternzeit mit zum Gesamteinkommen zählen.
Ich befinde mich aktuell in der 3. Schwangerschaft und ich wollte mich ein wenig informieren.
Dann stieß ich hier auf eine ältere Frage einer Userin und Sie schrieben, dass der Minijob im Jahr vor der Elterzeit mit angerechnet werde.
Als ich Elterngeld beantragt habe, wurde ich anscheinend falsch beraten von der Dame die es hätte besser wissen müssen (Amt), sie sagte mir, dass ich die Abrechnungen des Nebenjobs gar nicht mit abgeben brauche, weil dieser nicht zum Gesamteinkommen hinzu gerechnet werde. Also habe ich vor Ort das Formular neu ausgefüllt OHNE Nebenjob und habe auch die Gehaltsnachweise dann nicht mit abgegeben. Ich habe dann ausschließlich 67% meines 30 Stunden Teilzeitjobs erhalten.
Ich fühle mich richtig schlimm geprellt muss ich sagen, weil ich mir zu dieser Zeit meinen Po wund gearbeitet habe, da ich eigentlich auf dieses Geld angewiesen war. Das Ganze ist jetzt schon ein wenig her leider, da ich es erst jetzt heraus gefunden habe.
Mein letzter Sohn wurde im Februar 2017 geboren.
Wie schätzen Sie die Chance ein, an das verlorene Elterngeld zu kommen?
Hier sind mir mindestes 204- 230 Euro netto pro Monat durch die Latten gegangen, einfach weil ich der Frau beim Amt für Elterngeld geglaubt habe.
Ich würde mich riesig über Antworten freuen, da ich mir leider keinen Anwalt leisten kann. Vielleicht können Sie mir grob übermitteln was ich tun kann.
Ganz herzlichen Dank und viele Grüße
von
MarlaGold
am 24.04.2021, 16:06
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
Hallo,
meine Antwort von gestern ist nicht da, deshalb neu.
Es ist ein bescheid ergangen, die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
Man könnte es mit § 44 SGB X versuchen - dann wird nochmal geprüft, wenn man erklären kann, was falsch gelaufen ist. Viel Hoffnung will ich Ihnen da nicht machen, aber ein versuch kostet nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2021
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
nachträglich ist da nichts möglich. hast du nachweise dass du bewiesener maßen falsch beraten wurdest? oder passierte das mündlich vor ort? das ist vier jahre her. nachträglich an sich geht nur 3 monate.
von
mellomania
am 24.04.2021, 16:39
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
1. Höre bitte nicht auf Mellomania. So pauschal ist es schlicht falsch. Wie leider viel, was sie hier sagt.
2. Das Elterngeld wird per Bescheid festgesetzt. gegen Bescheide besteh in aller Regel eine Widerspruchsfrist von 1 Monat ab Zugang. In Ausnahmen länger.
3. Ist derBescheid rechtswidrig, weil durch falsche Beratung zustande gekommen, könnte er nach wie vor anfechtbar sein. Allerdings wird es sehr schwer, das nachzuweisen. dazu kommt, dass Du Dich grundsätzlich selbst informieren mußt.
4. Der Sachverhalt ist hier nur mit der kurzen Schilderung schwer zu lösen, da fehlen viele Infos. Aber im Moment sieht es nicht gut aus.
von
Berlin!
am 24.04.2021, 19:36
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
Hi ihr Lieben,
vielen Dank für eure Antworten und die Mühe!
Ich hatte hier eben ausführlich geantwortet, aber entweder habe ich etwas falsch gemacht und die Antwort wurde nicht übernommen oder diese ploppt erst zeitversetzt auf. Bin noch ganz neu.
Schade, ich hatte auf eine kleine Chance gehofft.
Leider habe ich nach der Beratung vor Ort einen neuen Bogen ausgefüllt und daraufhin den Nebenjob weg gelassen - bin ich der Meinung.
Auch die Gehaltsabrechnungen habe ich wieder mir nach Hause genommen, weil die Mitarbeiterin meinte, diese werden sowieso nicht mit einbezogen (von der Nebentätigkeit)
Ich bin der Meinung, als Begründung sagte man mir, dass ein Nebenjob ja Steuerfrei sei und deshalb nicht angerechnet wird.
Ich bin so verärgert wenn ich jetzt daran zurück denke. Wieso dürfen so inkompetente Menschen, solch wichtige Beratungen und Berechnungen durchführen? Sorry, ich kann es gerade nicht netter niederschreiben.
Ich habe der Dame zu 100% geglaubt, auch wenn ich sehr verwundert war und fest damit gerechnet hatte, dass es angerechnet wird. Das ist echt viel Geld, welches einfach lost ist :( traurig, wenn ich zurück denke...
Wenn es einen Hauch von Chance gegeben hätte, hätte ich den dünnen Ast ergriffen - ich wüsste nur nicht wo ich ansetzen soll...
Eventuell fügt Frau Bader noch etwas wichtiges hinzu? Vielleicht finden Sie ja die Zeit.
Nochmal, vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Abend.
LG MarlaGold
von
MarlaGold
am 24.04.2021, 20:53
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
ich fragte explizit, ob sie NACHWEISE hat, dass sie falsch beraten wurde. und es geht hier um vier jahre, nicht um einen monat.
deine pauschalisierung ist wie immer fehlt am platz. frage mich was das soll. was hat deine antwort jetzt gebracht? warten wir auf Frau Bader
von
mellomania
am 24.04.2021, 22:34
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
Lesen, verstehen, dann schreiben. Oder es einfach mal lassen, wenn man keine Ahnung hat.
Ob und inwieweit der Bescheid ich anfechtbar ist, kann man so gar nicht sagen und gibt zu: Du hast auch keine Ahnung davon. Das hat mit irgendwelchen Nachweisen gar nichts zu tun.
von
Berlin!
am 24.04.2021, 23:58
Antwort auf:
Nebenjob vor Elternzeit wurde nicht angerechnet (Elterngeld)
Du könntest einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dabei musst du genau darlegen was falsch gelaufen ist, je genauer du bist, umso größer deine Chancen.
Das geht allerdings nur 4 Jahre rückwirkend, also musst du bei einem Bescheid von 2017 gucken, wie weit das noch greift.
Aber stellen würde ich ihn auf jeden Fall, kostet dich ja nichts - und wenn er verfristet ist, hast du es zumindest versucht.
von
Dojii
am 26.04.2021, 07:36