Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einige Fragen über die Elterngeld- und Mutterschaftsgeldberechnung.
1. Ich arbeite mehrere Jahre unter ANÜ-Vertrag und erhalte einen Branchenzuschlag. Wird den Branchenzuschlag beim Elterngeld angerechnet?
Ich habe einen Arbeitsvertrag bei Dienstleistungsfirma mit weniger Stunden, als bei ANÜ-Vertrag, deswegen habe ich die Überstunden gesammelt, die ich jetzt auszahlen möchte.
2. Werden die ausgezahlte Überstunden beim Elterngeld angerechnet?
3. Werden die ausgezahlte in den letzten drei Monate Überstunden, die 5-6 Monate früher geleistet waren bei Mutterschaftsgeld berücksichtigt?
Viele Grüße,
EL
von
EL111
am 17.04.2020, 19:02
Antwort auf:
Wird den Branchenzuschlag beim Elterngeld angerechnet?
Hallo,
1. Ist der Zuschlag steuerfrei?
2. Wenn sie als Lohn deklariert sind, ja.
3. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen, sind die steuerlichen Modifikationen des Zuflussprinzips zu beachten. Nach den spezifischen für das Lohnsteuerabzugsverfahren geltenden Zuflussregeln ist „die Nachzahlung oder Vorauszahlung für die Berechnung der Lohnsteuer den Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen, für die sie geleistet werden, wenn Nachzahlungen oder Vorauszahlungen laufenden Arbeitslohn darstellen“ (LStR 39b.5 Abs. 4 Satz 1). Voraus- bzw. Nachzahlungen von laufendem Arbeitslohn sind damit jeweils in dem Monat zu berücksichtigen, für den (und nicht in dem) die jeweilige Zahlung erfolgt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2020
Antwort auf:
Wird den Branchenzuschlag beim Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank für die Antwort!
1. Ja, das ist aber eine Nachzahlung und kommt immer ein Monat später.
Viele Grüße,
EL
von
EL111
am 21.04.2020, 14:41
Antwort auf:
Wird den Branchenzuschlag beim Elterngeld angerechnet?
1. Das ist steuerpflichtige Nachzahlung!
Viele Grüße,
EL
von
EL111
am 21.04.2020, 14:44