Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - habe ich Anspruch bzw. welcher Zeitraum wird angerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - habe ich Anspruch bzw. welcher Zeitraum wird angerechnet?

Mamarama

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Hallo Frau Bader, Ich bin mit meinem dritten Baby schwanger. Unsere beiden älteren Kids sind geboren 09/18 und 02/21. ich habe wie folgt gearbeitet: - natürlich voll bis Geburt von Kind 1 - ab 07/19 bis Geburt von K2 in Teilzeit (befristeter Tz-Vertrag, Befristung der TZ-Vereinbarung lief 03/22 aus) - ab K2 in Elternzeit Ich werde bis zur Geburt unseres dritten Kindes nicht mehr arbeiten. Ab Geburt des dritten Kindes werde ich wieder Elternzeit nehmen. Welche Zeiträume werden zur Berechnung des Elterngeldes für K3 hergenommen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus vor der Geburt bzw. die acht Wochen danach? Zählt da mein Gehalt aus meinem Vollzeitvertrag oder aus dem was ich zuletzt verdient habe (Tz-Vereinbarung) ? Bei K2 bin ich ab 07.01.21 in Mutterschutz gewesen. Ich hoffe ich habe mich nicht klug umständlich ausgedrückt… Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


mellomania

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Läuft die ez noch wenn der Mutterschutz beginnt? oder hast du dauerhaft auf tz ohne ez gearbeitet? Es zählen immer die 12 Monate vor Geburt, Monate mit EG kann man bis zu 14 ausklammern. Alle Monate ohne Einkommen zählen mit 0.


Mamarama

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Ja, die EZ würde bei Geburt noch laufen. Aber meine Personalerin hat gemeint ich soll das ändern und eben schriftlich mitteilen, dass die Elternzeit für K2 mit Mutterschutz für K3 endet. Die Teilzeitvereinbarung ist ausgelaufen.


Mamarama

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Oh Gips, nein ich habe nur befristet zwischen K1 und K2 auf Teilzeit gearbeitet. Wollte Mir die Möglichkeit offenhalten wieder Vollzeit zu arbeiten, aber wir haben uns doch für mehr Kids und Familienleben entschieden :) Lg


mellomania

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Dann beenden die ez auf einen Tag vor dem neuen Mutterschutz. Dann erhältst du im Mutterschutz vollzeit. EG wie gesagt 12 Monate vor Geburt. Das was bis April zurück zählt 0, bis 12 Monate zurück tz plus Geschwister bonus


Mitglied inaktiv

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Bei Kind zwei war Geburt in 2/21 Und bei elterngeld bis Jan 22 wird das ja nur der Mindestsatz plus Geschwisterbonus...... Ausgeklammert werden nur Monate mit Elterngeld bis max 14. Lebensmonat. Mutterschaftsgeld. Beende die Elternzeit zum neuen Mutterschutz und dann gibt es das nach Vollzeit wie bei Kind 1 Deshalb wäre es interessant: wie lange elterngeld bei Kind 2 und wann beginnt der Mutterschutz vom 3. Kind


Mamarama

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Elterngeld habe ich bis zum 1. Geburtstag von K2 erhalten. Mutterschutz für K3 würde am 28.08.22 beginnen. Sehe ich das richtig, dass ich Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitgehaltes bekomme, wenn ich die Elternzeit per 27.08.22 beende und dann „nahtlos“ in den Mutterschutz übergehe? Was mir Bauchschmerzen macht ist die Grundlage der Elterngeldberechnung. Welche Monate werden berücksichtigt bzw. ausgeklammert? Möchte natürlich ungern nur die „Herdprämie“ erhalten - 375€ inkl Geschwisterbonus, oder?


mellomania

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Naja, du hast ja nicht 12 Monate gearbeitet. Diese Monate sind eben 0


Mitglied inaktiv

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Mutterschaftsgeld in Vollzeit Höhe Elterngeld.... Da wird nix anderes verschoben. Du hast nach Geburt Kind 2 nicht gearbeitet. Deshalb 300€ plus Bonus bis das Kind 2 drei Jahre alt ist Das du in Elternzeit warst ist kein Verschiebetatbestand


Mamarama

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Ok, danke für eure Infos! Klingt alles ganz logisch, jetzt hoffe ich mal, dass Frau Bader trotzdem was anderes sagt. Mache mir aber nicht allzu viele Hoffnungen… Lg


Mitglied inaktiv

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Ne Frau Bader wird ganz sicher nix anderes schreiben. Kannst auch im Netz nachlesen ....


Mamarama

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Im Internet habe ich diesbzgl nichts gefunden, deshalb habe ich hier ins Forum geschrieben.


mellomania

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Sorry, was erwartest du?? Warum sollte Frau Bader was anderes antworten? Wer nicht arbeitet hat diese Monate kein steuerpflichtiges Einkommen. Und nur das zählt für die Berechnung.


Mitglied inaktiv

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www.elterngeld.de "Elterngeld Höhe Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Nicht dazu zählen die Monate der Mutterschutzfrist und Monate, in denen die Mutter wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient hat. Es werden dann weiter zurückliegende Monate zur Berechnung zugrunde gelegt."


Mitglied inaktiv

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Wäre dein 3. Kind zum Beispiel in 4/22 geboren... Sage es schon anders aus. Dann wäre 4/22 und 3/22 raus wegen Bezug Mutterschaftsgeld und alle Monate bis 1/22 weil du da Elterngeld bezogen hast. Dann wäre was von vor Kind 2 genommen.


Mitglied inaktiv

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Warte sehe Grad Mutterschutz 8/22 dann ist 7/22 und 8/22 raus wegen Mutterschutz Bis 12/21 auch alle Monate wegen elterngeld K2 alles ab Januar zählt mit 0... Die Monate davor werden vom Lohn K 2 genommen --- gibt dann bisschen mehr als Mindestsatz Gibt auch so Rechner im Netz. Da kannst alle Daten angeben


Mitglied inaktiv

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Sorry für die Verwirrung... Hatte nicht an dran gedacht , dass bei 8/22 ja die 12 Monate in 8/21 beginnen.


Mamarama

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Puh, was ich erwarte? Naja, einen netten Umgang miteinander, denn das ist mir offline und online wichtig. Schönes Wochenende noch!


Mitglied inaktiv

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Der Januar 22 wird auch ausgeklammert. Dann ist 8/21 bis 1/22 Lohn von vor Kind 2. Die Monate werden ausgeklammert und durch diese Monate ersetzt. Schönes Wochenende dir auch. Hättest du hier früher gefragt, wäre dir geraten worden, Monat 11 und 12 statt in Basis als EG plus zu nutzen. Denn hättest du in 13 und 14 noch elterngeld bezogen das ausgeklammert worden wäre. Also 2/22 und 3/22. Dann waren nur 4/22 bis 7/22 mit 0€ reingeflossen.


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