Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Stillpausen , neue Regelung ab 1.01.2017 ?

Frau2016

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich hab vor einiger Zeit Sie schon mal diesbezüglich gefragt. Ich fange am 1.12. wieder voll zu arbeiten. Stille mein Kind ( >1 Jahr) Wie ist das mit den Stillpausen nach dem 12 Lebensmonat des Kindes? Hta es noch ienen Sinn die Stillpausen zu beantragen, wenn ja in welcher Form ( schrifltich ? Was soll da alles stehen?) Sie schrieben damals Es gibt einen Gesetzesentwurf, wonach ab 2017 Stillpausen nur für Kinder bis zu einem Jahr berücksichtigt werden. Was ist mit dem Gesetzenentwurf? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort Frau2016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die neue Regelung tritt am 1.1.2017 in Kraft. Dann besteht kein Anspruch darauf, dass Kind über den ersten Geburtstag hinaus zu stillen. Nach § 11 n.F. darf eine stillende Frau gleichwohl nicht mit bestimmten Arbeiten beschäftigt werden Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn dein Kind schon ein Jahr und älter ist, dann werden dir keine Stillpausen mehr gewährt. Das ist eigentlich bisher schon gängige Praxis und ab dem neuen Gesetzesentwurf können Stillpausen längstens bis zum 1. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Aber auch nur dann, wenn du in den Pausen tatsächlich dein Kind stillst. Die Pausen sind demnach zweckgebunden. Sie dienen nicht einfach der Arbeitszeitverkürzung.


Frau2016

Beitrag melden

Ok danke Und wie ist es mit dem nicht - Überschreiten von 8,5 Std täglich Arbeit bei Stillenden? Oder Arbeit am WE oder nachts? Gilt das auch nur dann wenn das Kind jünger als 1 Jahr ist? Und muss ich trotzdem dem AG melden, dass ich stille ? Auch wenn das Kind über 1 J ist?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Überschreiten von 8,5 Std täglich Arbeit bei Stillenden? Stillende Mütter dürfen nicht länger als 8,5 Std täglich und nicht länger als 90 Std in der Doppelwoche beschäftigt werden Oder Arbeit am WE Stillende Mütter dürfen nicht sonn- und feiertags beschäftigt werden, es sei denn sie geben dazu ihre ausdrückliche Zustimmung und erhalten einen Ersatzruhetag in der Woche. oder nachts? Stillende Mütter dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden. Sie darf bis 22 Uhr beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Gilt das auch nur dann wenn das Kind jünger als 1 Jahr ist? Das gilt auch noch über ein Jahr hinaus, wenn du dem Arbeitgeber das Stillen anzeigst und per Attest einer Hebamme oder eines Arztes regelmäßig nachweisen kannst, dass du tatsächlich noch stillst. Nur die Stillpausen werden auf das erste Lebensjahr beschränkt.


Frau2016

Beitrag melden

Vielen lieben Dank für Deine Antworten ): Hut ab vor deinem Wissen:) Wie soll das dem AG mitteilen? Schriftlich ? Oder einfach sagen? Wie lange wird " das Stillen vom AG" sage ich mal krass -toleriert ? Darf ich während ich stille mit Blutproduken und kranken Menschen zu tun haben? Vldank


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt. § 14 (1) MuSchG Die Form der Mitteilung ist dir freigestellt, eine mündliche Mitteilung genügt. Du darfst mit Blutprodukten zu tun haben, ja. Welche Tätigkeit meinst du denn genau? Kranke Menschen, das ist ein schwammiger Begriff. Welche Krankheiten meinst du genau? Du darfst keine Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 und 4 ausgesetzt sein, außer wenn du einen ausreichenden Immunstatus gegenüber den entsprechenden Erregern besitzt. Hier ist der Gesetzentwurf zum neuen MuSchG: https://www.bmfsfj.de/blob/76054/2c6f6e0204711f9a59ba09c37f41a2d2/gesetzentwurf-muschg-data.pdf


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das hängt von zwei Faktoren ab. - einmal davon, ob ganz bestimmte wichtige gesundheitliche Gründe vorliegen, weshalb du ungewöhnlich lange stillen musst. - zum anderen davon wie stark die Auswirkungen der Stillzeit auf deine Tätigkeit sind. Je stärker das Stillen deine Tätigkeiten einschränkt bzw. sogar ein Beschäftigungsverbot bedingt, desto weniger Verständnis kannst du erwarten. Und desto eher bekommst du Gegenwind. Ich würde mal grob sagen, im zweiten Lebensjahr könntest du anfangs noch Akzeptanz finden, je nach persönlicher Einstellung der Entscheidungsträger. Im dritten Lebensjahr kommst du aber in Erklärungsnot. An welche Zeiträume hast du denn gedacht? Bei welcher Tätigkeit?


Frau2016

Beitrag melden

Ich dachte erst bis zum 2LJ. Falls ich auch nach dem 2 LJ stillen sollte, würde ich das dem AG nicht mehr mitteilen möchten. Da ich da eher Unverständnis erwarte. Arbeite als Krankenschwester. Lg


Frau2016

Beitrag melden

Muss der AG damit einverstanden sein, oder ist das so im Gesetz bestimmt? Und er hat "nihct zu sagen" , weil eben in dem Gesetz kiene Alterseinschränkung zu finden ist...


Frau2016

Beitrag melden

Bedeutet es 8,5 Std täglich PLUS 1/2 Std Pause Oder 8 Std Arbeit PLUS 1/2 Std Pause?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, also 8,5 h plus beliebig viele unbezahlte Pausen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Als Krankenschwester entfallen Injektionen und Blutabnahmen, Röntgen, Zytostatika, MRSA Patienten. Lies doch das Merkblatt der Behörde dazu. Ein Ersatzarbeitsplatz dürfte i.A. möglich sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der AG muss damit einverstanden sein, aber der Druck wird höher, je älter das Kind und je gravierender die Auswirkungen auf deine Tätigkeit. Falls du ein BV bekommen solltest, wird auch die KK sehr daran interessiert sein, dass du weiterarbeitest.


Frau2016

Beitrag melden

Vielen lieben Dank < 3


Frau2016

Beitrag melden

Danke Frau Bader, das wird wohl mein AG wissen müssen was ich als Krankenschwester machen darf und was nicht, oder? Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er sollte es wissen, und der Betriebsarzt unterstützt ihn in dieser Beurteilung. Du solltest mal einen Termin beim BA wahrnehmen, um das zu klären.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Seit diesem Jahr können ja beide Elternteile gleichzeitig in Erziehungsurlaub gehen und Teizeit arbeiten. Sind auch Kombinationen möglich? Beispiel: Ich nehme 6 Monate komplett frei und arbeite anschließend Teilzeit 30 Stunden? Wie sieht es aus wenn beide 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen und Teilzeit arbeiten, die Frau dann aber am Anfang des 3. ...

Hallo Frau Bader, eine wichtige Nachfrage zum neuen Gesetz zur Mutterschutzfrist. Wie sieht die Regelung mit den 14 Wochen eigentlich aus,wenn das Kind nicht vor dem errechneten Termin sondern nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt? Danke. Eva

liebe Frau Bader, wenn man bereits mit dem ersten Kind in der Elternzeit war, als das zweite Kind kam ist bis jetzt der rest der ersten Drei Jahre Elternzeit durch die Geburt verfallen. Jetzt habe ich folgendes gelesen: Neuerungen Elternzeit:Den Eltern stehen im Hinblick auf die Übertragung von Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjah ...

Hi, gesetzt dem Fall, das die Ehefrau auf Minijobbasis arbeitet und der Ehemann Vollzeit und Sie sich nach ein paar Jahren trennen... Hätte die Frau dann Anspruch auf Ehegatten - Unterhalt, sollte Sie keine Festanstellung mehr finden, oder müßte Sie zum Sozialamt.... Kindesalter ca. 8 Jahre... Hat die Ehefrau auch Anspruch auf die Rente ...

Hallo Frau Bader, ich muss Sie jetzt nochmal dazu befragen. Seit 1.1.2011 gilt ja die neue Regelung, dass das Elterngeld auf Hartz 4 und Kindergeldzuschlag angerechnet wird, bei vorangegangener Berufstätigkeit 300€ Freibetrag. Nun betrifft es mich leider doch. Da ich es auf 2 Jahr gesplittet habe, hab ich nur einen Freibetrag von 150€? Beek ...

Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe gelesen, dass 2015 eineneue Regelung in Kraft tritt, wo die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilt werden kann und der Arbeitgeber dies nicht mehr ablehnen kann. Ich habe im Jahr 2011 meine erste Elternzeit schriftlich abgebrochen und um Übertragung der fünf verbleibenden Monate auf s ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige rechtlichen Rat bezüglich Krankengeldanspruch. Meine Situation gerade: Bin aufgrund meiner SS krankgeschrieben bis einschl. 15.7. (Samstag). Ich arbeite generell auch sonntags. Leider habe ich erst später gesehen, dass ich ja nur bis Samstag statt bis Sonntag krankgeschrieben bin. Meine Gynäkologin ist di ...

Guten Tag, ich habe am 03.02.2023 fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 12 Monate ab dem 01.06.2023 mit Teilzeitbeschäftigung (19,5 h/Woche) gestellt. Der Antrag enthielt die gewünschte Stundenzahl, die Verteilung der Arbeitszeit (3 Tage/Woche) sowie die Bitte, einen Tag im Homeoffice zu arbeiten. Der Antrag wurde in mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mitte März krankgeschrieben bin in ungekündigter Anstellung und habe seit Ende April Anspruch auf Krankengeld. Meine Arbeitsunfähigkeit ist schwangerschaftsbedingt, da mein erstes Kind ein Frühchen war und man dies nun eigentlich vermeiden wollte.Meine letzte Arbeitsunfähigsbescheinigung hatte die Ärztin bis ...

Also die Liebhaberei erst nach 5 Jahren beantragt und sich das Elterngeld innerhalb dieser 5 Jahre anrechnen lassen will. Zählt man dann im Sinne der Elterngeld als Unternehmer? Wir haben darüber hinaus < 10KWP und keine Einkommenssteuererklärung dazu. Viele Grüsse