Mitglied inaktiv
liebe Frau Bader, wenn man bereits mit dem ersten Kind in der Elternzeit war, als das zweite Kind kam ist bis jetzt der rest der ersten Drei Jahre Elternzeit durch die Geburt verfallen. Jetzt habe ich folgendes gelesen: Neuerungen Elternzeit:Den Eltern stehen im Hinblick auf die Übertragung von Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes Kind drei Jahre Elternzeit zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Lebensjahr auch bei kurzer Geburtenfolge für jedes der Kinder möglich ist. Heißt das jetzt, daß der vom Arbeitgeber verschluckte Rest der ersten Elternzeit ( 2.tes Kind kam als des erste 22 Monate alt war in diesem Fall 14 Monate ) nun an die Elternzeit des zweiten Kindes hintenangehängt werden kann? Oder ist das weiterhin von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Ich hoffe das war allgemein genug und freue mich auf Antwort Andrea
Hallo, wenn Sie die Regelung bis zum 8. LJ nicht in Anspruch nehmen: Sie können höchstens bis zum 3. Geb. des 2. Kindes EU nemen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi So einfach mit dem "hintendranhängen" ist es leider nicht. Du kannst max. 12 Monate übertragen. Und Du benötigst dazu IMMER die Einverständnis Deines AG. Kuck mal auch hier: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=13672.html LG Mecia
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