Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe gelesen, dass 2015 eineneue Regelung in Kraft tritt, wo die Elternzeit auf drei Abschnitte verteilt werden kann und der Arbeitgeber dies nicht mehr ablehnen kann. Ich habe im Jahr 2011 meine erste Elternzeit schriftlich abgebrochen und um Übertragung der fünf verbleibenden Monate auf später gebeten, da mein zweites Kind während der ersten Elternzeit geboren wurde. Damals wurde mir die Übertragung der Monate unbegründet abgelehnt. Habe ich jetzt eine Chance, diese Monate zurückzukriegen, d.h. im Jahr 2015 oder später doch noch zu nehmen, da die Ablehnung ohne Erwähnen eines Grundes geschah? Danke für Ihren Rat und einen guten Tag!
von spatz11 am 11.06.2014, 06:19