Wenn man Elterngeld erhält und dann doch in der Bezugszeit wieder arbeiten geht oder einen Minijob annimmt oder andere Einkünfte auf einmal hat wie Kurzarbeitergeld oder private BU Rente oder oder, und es nicht meldet, wie kann die Elterngeldstelle das wissen, in Erfahrung bringen? Das würde mich wirklich mal interessieren.
von
Lulu17
am 29.03.2018, 20:20
Antwort auf:
Elterngeld und Einkünfte
Es ist ein Straftatbestand, es zu verheimlichen. Insoweit spielt die Frage keine Rolle.
Ich finde es schon merkwürdig, hier in einem RECHTSberatungsforum solche Fragen zu stellen.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2018
Antwort auf:
Elterngeld und Einkünfte
Da jede Person nur 1 Steueridentnummer besitzt und die mittlerweile überall angegeben werden muss, wird es beim Finanzamt registriert.
Und die Ämter können sich noch leichter "austauschen".
Du kannst noch nicht mal Kindergeld ohne diese Nummer beantragen.
Von daher glaube ich schon, das es nachvollziehbar ist.
von
Himbeere2008
am 30.03.2018, 08:38