Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einkünfte PV Berechnung Bemessungszeitraum Anrechnung auf laufendes Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einkünfte PV Berechnung Bemessungszeitraum Anrechnung auf laufendes Elterngeld

pepperle

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Hallo Frau Bader, Mein Mann hat in diesem Jahr eine Pv-Anlage errichtet und hat daher nun Mischeinkünfte. Bis dahin war er nur im Angestelltenverhältnis tätig. In 2020 und 2019 war er für unser erstes Kind in Elternzeit mit Teilzeit und bekam auch elterngeld, in 2018 elterngeldbezug aus elternzeit ohne teilzeit. Zählt nun das Steuerjahr 2017 als Bemessungszeitraum für ein zweites Kind, das im Frühjahr 2021 zur Welt kommt obwohl er da noch keine selbständigen Einkünfte hatte? Werden die vorangegangenen Jahre komplett ausgeklammert, wenn dort monatsweise elterngeld bezogen wurde, bis man auf ein elterngeld-freies gesamtes Steuerjahr (2017) stößt? Wie verhält es sich mit Einkünften aus der pv Anlage im bezugszeitraum. Wenn er zb Mai-Oktober 2021 elterngeld bezieht, die jahresabrechnung und Zahlung kommt im Februar 2021, wird diese trotzdem mit 1/12 pro monat auf den Bezug angerechnet? Liebe Grüße, pepperle


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Wenn in diesem MG o EG bis zum 14 LM bezogen wurde, kann immer weiter nach vorne geschoben werden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ob überhaupt ausgeklammert wird kommt darauf an, wann dein erstes Kind geboren wurde. Denn nur Elterngeld in den ersten 14 Monaten sorgt dafür, dass er das Jahr verschieben darf. Wenn in 2019 bspw. nur Elterngeld NACH dem 15. Lebensmonat gezahlt wurde, weil dein Kind da schon älter als 14 Monate war, wird 2019 als Bemessungsgrundlage genommen und er darf nicht verschieben. Ohne genaue Daten kann man die Frage leider nicht beantworten. Bzgl der Anrechnung: Bekommt er eine monatliche (vorläufige) Einspeisevergütung vom Stromanbieter oder tatsächlich nur eine einzige jährliche Zahlung?


pepperle

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Danke für die Antworten schonmal. Das heißt man kann wählen ob der bemessungszeitraum verschoben werden soll oder nicht? Die Zahlung kommt tatsächlich jährlich, ohne monatliche Abschläge. LG pepperle


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