Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 22 entbunden und bin seither in Elternzeit (Basiselterngeld). Nun steht mein Einstieg im September wieder an, Vollzeit zu den alten Konditionen. Allerdings bin ich nun wieder schwanger und muss, aus gesundheitlichen Gründen, wieder ins Beschäftigungsverbot. Mein voraussichtlicher Termin ist der 28.02.24 Wie wird das Elterngeld hier berechnet? Fallen die Monate Feburar bis August 23 unter Ausklammerungsmonate, da ich in Elternzeit war und Basiselterngeld bezogen habe? Vielen Dank Ihnen.
von Bonnie95 am 26.07.2023, 05:26