Hallo Frau Bader, Ich habe einen Windparkanteil und habe daher den Bemessungszeitraum eines Kalenderjahres (in meinem Fall das Jahr 2020). Allerdings sind bisher keine Einkünfte erzielt worden, da sich der Windpark noch im Aufbau befindet. Im Jahr 2020 habe ich aber Ausgaben für den Windpark gehabt. Ist es möglich, dass der Bemessungszeitraum nachträglich doch auf 12 Monate vor der Geburt geändert wird, sobald das Finanzamt den Jahresabschluss fertig hat und ich die Differenz zurückzahlen muss? Ich freue mich auf eine Antwort und hoffe, dass ich mein Anliegen schildern konnte. Vielen Dank im Voraus,
von Sonne- am 05.08.2022, 09:03