Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Anrechnung selbstständiger Einkünfte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Anrechnung selbstständiger Einkünfte

Lubavii

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Guten Tag Frau Bader, neben meiner Nichtselbstständigen Arbeit (1730€ Netto), habe ich ein regelmäßiges Passiveinkommen i. H. v. 200-300€/Monat mit Gewerbeeintrag (Kleinunternehmer). Unser kleiner Stern wird im August auf die Welt kommen. Nun hätte ich hierzu ein paar Fragen.. 1. ALLE Einkünfte der letzten 12 Monate ab Geburt werden addiert und daraus ergibt sich das Elterngeld. Richtig? Wie werden die Gewerbeeinkünfte gezählt? Per Steuerbescheid? 2. Während der Elterngeld-Bezugszeit darf man nichts dazu verdienen, um keine Abzüge einzubüßen, korrekt? Macht es Sinn, dass Gewerbe während der Elternzeit auf meinen Mann umzuschreiben, damit man es mir nicht anrechnet? =Kein Nebenverdienst Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihren Rat! :-) Liebe Grüße, Melissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. 2. große damit habe ich ein Problem. Wenn Sie das Gewerbe vorher hatten und hinterher auch haben und nur für die Elternzeit umschreiben, ohne ihr für einen logischen Grund nennen zu können, könnte das den Straftatbestand des Betruges erfüllen. Liebe Grüße NB


Dojii

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1. Wenn du selbstständige Einkünfte hast zählen nicht die 12 Monate vor Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Steuerjahr. In deinem Fall also 2018, da das Kind 2019 auf die Welt kommt. Alle deine Einkünfte aus Januar bis Dezember 2018, sowohl aus angestellter Tätigkeit als auch aus Selbstständigkeit werden addiert. Das Einkommen im Jahr 2019 wird komplett ignoriert. 2. Das kann sehr schnell als Betrug aufgefasst werden, wenn du es nur umschreibst (und dir nach dem Elterngeld zurückholst), damit du mehr Elterngeld bekommst. Da wäre ich vorsichtig. Die Elterngeldstellen setzen sich bei sowas gerne mal mit Gewerbeamt und/oder Finanzamt zusammen um zu prüfen, wie und wann die Ummeldungen stattgefunden haben.


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