Sehr geehrte Frau Bader,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen:
Ich beabsichtige als Vater 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Neben meinem Beruf bin ich ehrenamtlich als Ortsvorsteher gewählt worden und erhalte monatlich eine Aufwandsentschädigung durch die Stadtverwaltung (Höhe: 1200,- netto).
Wird dieser Betrag bei der Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes berücksichtigt oder gar abgezogen? Die Aufwandsentschädigung ersetzt ja nicht mein eigentliches Einkommen im Beruf.
Bei der entsprechenden Stelle der L-Bank konnte man mir dazu keine Auskunft geben.
Viele Grüße
Kendy Scharein
von
Kendy
am 15.09.2021, 13:45
Antwort auf:
Anrechnung von Ehrenamtsvergütung (politisches Ehrenamt) auf Höhe Elterngeld
Hallo,
bekommen Sie die Aufwandsentschädigung denn in der Elternzeit weiter?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2021
Antwort auf:
Anrechnung von Ehrenamtsvergütung (politisches Ehrenamt) auf Höhe Elterngeld
Hallo Frau Bader,
da ich die Elternzeit auf je 1 Monat (LM 11 und LM 22) aufteile und weiterhin als Ortsvorsteher im Ehrenamt tätig bin, erhalte ich auch diese Aufwandsentschädigung.
Gruß
Kendy Scharein
von
Kendy
am 16.09.2021, 15:08
Antwort auf:
Anrechnung von Ehrenamtsvergütung (politisches Ehrenamt) auf Höhe Elterngeld
Die Aufwandsentschädigung müsste theoretisch auch im Steuerbescheid auftauchen, oder?
Mit dem Elterngeld wird jede Art von steuerpflichtigem Einkommen verrechnet und verringert es entsprechend.
Aufwandsentschädigungen, die den steuerfreien Betrag (der ist glaube ich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) übersteigen werden also auch mit dem Elterngeld verrechnet.
von
Dojii
am 16.09.2021, 15:53
Antwort auf:
Anrechnung von Ehrenamtsvergütung (politisches Ehrenamt) auf Höhe Elterngeld
Hallo,
Bekommst du denn überhaupt Elterngeld?
Oder ist das ein Tippfehler?
Elterngeld wird doch nur bis zum 14 LM gezahlt. Und es muss mindestens 2 Monate bezogen werden.
LG luvi
von
luvi
am 16.09.2021, 22:08