Hallo Frau Bader,
jeden Monat wird bei der Gehaltsabrechnung ein Nachberechnung für den vorletzten Monat gemacht. Diese Nachberechnung hat das Amt richtigerweise den Monaten zugeordnet, wo die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Nun sagt das Amt aber nach dem Jahreswechsel kann die Nachberechnung rückwirkend für November und Dezember 2018 nicht angerechnet werden, weil das Steuerjahr abgeschlossen ist. Diese Nachberechnungen standen aber erst im Januar und Februar 2019 auf der Abrechnung und werden dann als Einmalzahlung abgetan und nicht berücksichtigt :(
Daher fehlen jetzt 2 Nachberechnungen. Ist das rechtens?
Viele Grüße
von
Hecht2019
am 19.08.2019, 15:54
Antwort auf:
Anrechnung Gehaltsnachzahlungen zum Antrag von Elterngeld
Hallo,
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen, sind die steuerlichen Modifikationen des Zuflussprinzips zu beachten. Nach den spezifischen für das Lohnsteuerabzugsverfahren geltenden Zuflussregeln ist „die Nachzahlung oder Vorauszahlung für die Berechnung der Lohnsteuer den Lohnzahlungszeiträumen zuzurechnen, für die sie geleistet werden, wenn Nachzahlungen oder Vorauszahlungen laufenden Arbeitslohn darstellen“ (LStR 39b.5 Abs. 4 Satz 1) - steht in der Richtlinie zum BEEG.
Nach § 11 EStG gilt dabei das Zuflussprinzip - für die zeitliche Zuordnung des Arbeitslohns ist zwischen regelmäßigem Arbeitslohn nund sonstigen Bezügen zu unterscheiden. Sonstige Bezüge sind z. B. Gratifikationen sowie Nachzahlungen, wenn laufender Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres später als 3 Wochen nach Ablauf dieses Jahres zufließt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2019
Antwort auf:
Anrechnung Gehaltsnachzahlungen zum Antrag von Elterngeld
Leider ja.
Gehaltsnachzahlungen, die später als 3 Wochen nach Jahresende gezahlt werden, gelten laut Lohnsteuerrecht als Einmalzahlung bzw. sonstige Bezüge. Und die dürfen bei der Elterngeldberechnung ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
Dein Arbeitgeber hat also steuerrechtlich alles richtig gemacht und die Elterngeldstelle hat die Nachzahlungen zurecht nicht berücksichtigt.
von
Dojii
am 19.08.2019, 16:21