Hallo Frau Bader,
ich möchte nach der Geburt meiner Tochter 1,5 Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.
Dass das Elterngeld nach Lebensmonaten gezahlt wird ist mir bekannt.
Ich beantrage z.B. bis 25.06. Elterngeld... wird mein Gehalt was ich dann für die restlichen Tage noch erhalte noch auf das Elterngeld angerechnet? Oder endet der Elterngeldbezug mit dem 25.06?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
von
Franzi.iska
am 17.12.2021, 22:28
Antwort auf:
Anrechnung Elterngeld
Hallo,
endet dann an dem Tag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.12.2021
Antwort auf:
Anrechnung Elterngeld
Der Elterngeldbezug endet am 25.06. .... Ab dem 26.06 wird KEIN Lohn mehr angerechnet
Mitglied inaktiv - 18.12.2021, 09:24
Antwort auf:
Anrechnung Elterngeld
Du kannst auch EZ bis zum 30.06.22 beantragen. Dann wäre dein erster Arbeitstag der 1.07.22. Auch das geht.
Noch sinnvoller wäre es aber EZ für 2 Jahre mitzuteilen. Mit der Mitteilung das Du ab dem 26 06, als Beispiel, wieder in TZ einsteigen willst. Den wie wahrscheinlich istxes eas du wirklich dann VZ arbeiten wirst? Vorallen, wie sicher ist eure Kinderbetreuung? Es kann sehr gut sein das ihr erst zu August oder September einen platz bekommt. Und dann auch erst noch Eingewöhnung habt. Wenn du dann weniger als 2 Jahre EZ eingereicht hast, kann ser AG einer Verlängerung widersprechen. Und in der EZ darfst du bis zu 32 Std die Woche arbeiten. Sobald Du kein EG mehr bekommst, spielt das Einkommen bei diesem dann auch keine Rolle mehr. Dafür genießt du aber, selbst wenn Du wieder in TZ arbeitest, Kündigungsschutz solange Du in EZ bist. Bei 1,5 Jahre EG wirst du auch mischen müssen beim basis-EG und EG plus. Du wirst nur längstens bis zum ersten Geburtstag Basis bekommen können, soll EG länger laufen, wird ein Teil EG plus sein müssen. Oder du bleibst die Zeit ohne EG daheim in reiner EZ und lebst von dem Ersparten. Wir haben beim zweiten Kind einfach jeden Monat etwas vom Mutterschutzgeld und EG zur Seite gelegt. Und die Monate dann damit überbrückt. Mit nicht ganz 1,5 Jahren bin ich dann in der EZ wieder in TZ eingestiegen. Wie beim ersten Kind auch. Dazu kann ich wirklich nur jedem raten. Denn wenn es finanziell mit EG geklappt hat in dem Jahr, klappt es auch mit 1-2 Jahren TZ. Oft ist die Differenz beim Einkommen nicht so riesig. Ubd dort wo die Kinderbetreuung vom Einkommen abhängig ist, kann sich das richtig rechnen. Die U3 -Betreuung ist in aller Regel deutlich teurer als die Ü3 Betreuung.
von
Felica
am 18.12.2021, 11:33
Antwort auf:
Anrechnung Elterngeld
Ich hatte 2 Jahre Elternzeit gahbt und habe mir deswegen das Elterngeld voll im ersten Jahr auszahlen lassen. (ich kann mir das selber teilen, also was zur Seite legen und dann im 2. Jahr ran gehen, dazu brauch ich nicht den Staat, der mir das Geld einteilt). Noch dazu wird dann auch nichts an Gehalt welches du im 2. Jahr verdienst aufs EG angerechnet.
Bist du verheiratet und familienversichert, oder privatversichert? Ich bin privat versichert und musste so oder so die Beiträge selber weiter bezahlen. Familienversichert wärst du auch so oder so. Nur wenn du weder familienversichert oder privatversichert bist könnte es sein, das du die Beiträge dann selber zahlen musst.
von
mamavonbaby
am 18.12.2021, 14:05