Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Anrechnung bei alg2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Anrechnung bei alg2

Maus88888888

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Hallo ich erhalte alg2 und bekam im dez 2018 mein baby. Habe im bemessungszeitrraum im dez 2017 noch gearbeitet. Die elterngeld stelle hat mir nun 59€ elterngeld berechnet sprich mindestbetrag von 300,-€. Nun stellt das Jobcenter einen erstattungsanspruch von 270,-€ ist dies rechtens? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auf H IV wird das Elterngeld komplett als Einkommen angerechnet. Eine Ausnahme gilt, wenn man vor der Geburt gearbeitet hat. Liebe Grüße NB


Dojii

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Dein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor Geburt des Kindes ist dein Freibetrag gegenüber dem Jobcenter (wenn du Basiselterngeld gewählt hast). Den Betrag müsstest du von der Zahlung erhalten, ohne dass das Jobcenter hierauf einen Anspruch geltend machen darf. Der Elterngeldfreibetrag ist auch unabhängig von den Absetzbeträgen nach 11b SGB II (30 Euro).


Maus88888888

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Das bekomme ich allerdings nicht .das Steuer brutto lag bei 1000€ für den einen Monat somit das Elterngeld von 59€ Weiß jetzt auch nicht weiter


Felica

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Ja, aber 1000 durch 12. Wobei auch das fraglich ist, weil wenn Kind im Dez18 geboren, hat je nachdem dein Mutterschutz ja im Oktober oder November geboren. Wenn dein letztes Einkommen also von Dez17 ist, stellt sich die Frage war das bereits Mutterschutzgeld?


Maus88888888

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Ich bekamm kein mutterschaftsgeld. Ich habe bis 31.12.2017 gearbeitet und danach leider im alg2 bezug


Mitglied inaktiv

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Felica: Dez 17 letzter Lohn danach Arbeitslosigkeit Dez 18 Geburt des Kindes


Maus88888888

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Gibt es denn nun einen freibetrag oder nicht? Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen


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