Innarina
Hallo. Mein Kind wurde am 13.1.2020 geboren. Seit dem 2.12.19 war ich in MS. Ich arbeite in ÖD und mache parallel eine Ausbildung zur Psychotherapeutin. 2019 habe ich mir 5000€ Überschusse aus Ausbildungseinkommen auszahlen lassen. Nun behaupten Elterngeld stelle ich wäre selbstständig (weil sie nicht wissen, wie meine Ausbildung sonst zu berücksichtigen wäre) und verschieben Bemessungszeitraum von Dez2018-nov2019 komplett auf 2019.Und für Dez.2019 berücksichtigen sie nur mein Gehalt für den einen Tag, wo ich da noch nicht in MS war und lassen das Mutterschutzgeld von der KK und den Arbeitgeberzuschuss zur MSG komplett unberücksichtigt. Spielt der Arbeitgeberzuschuss keine Rolle bei der Berechnung von Elterngeld? Wird der Mutterschutz Monat nicht automatisch ausgeklammert? Danke!
Hallo, 1. Frage ist doch, ob Sie selbständig waren. Das ist dem Steuerbescheid zu entnehmen 2. Sollte es so sein, kann, wenn Sie im Jahr der bemessung MG oder Eg (bis zum 14 LM) bekommen haben, der Bemessungszeitraum um ein Jahr verschoben werden 3. Das MG und auch der Zuschuss werden für das EG nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Dojii
Ob das tatsächlich eine Selbstständigkeit vorliegt sieht man ja am Steuerbescheid 2019, wenn dort keine selbstständige Tätigkeit ausgewiesen wird, dann ist es auch keine und es gelten eigentlich die 12 Monate vor Mutterschutz. Steht da was, dann bist du tatsächlich im Sinne des Elterngeldgesetzes selbstständig. Zur zweiten Frage, nein AG-Z und Mutterschaftsgeld sind steuerfrei, daher werden sie beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Hier zählt nur steuerpflichtiges Einkommen. ABER du hast das Recht, das Jahr 2019 auf 2018 (ebenfalls Januar bis Dezember) zu verschieben, eben weil du in 2019 Mutterschaftsgeld und AG-Z erhalten hast. Diese Verschiebung muss aber von dir angestoßen werden, sie darf vom Gesetz her nicht von der Elterngeldstelle selbst initiiert werden. Da du das nicht gemacht hast (kein Vorwurf), musste die Elterngeldstelle erst mal 2019 zugrunde legen. Wenn 2018 für dich besser wäre, eben weil du da in Summe mehr verdient hast als in 2019 würde ich mich nochmal bei denen melden und nachträglich eine Verschiebung auf 2018 beantragen.
Innarina
Danke für die schnelle Antwort! 2018 war ich bis August in Elternzeit, genau wie die Hälfte von 2017,von daher ergibt Verschiebung keinen Sinn.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe meinen Erziehungsurlaub vorzeitig zum 10.09.2013 beendet. Mein neuer Mutterschutz läuft seit dem 11.09.2013. Dies heißt laut dem neuen Gesetz, das ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalte. Ich habe eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers das der Erziehungsurlaub aufgrund der erneuten Schw ...
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Oktober 2016 wurde unser 3. Kind geboren. Die anderen Kinder sind im Juli 2015 und Oktober 2013 zur Welt gekommen. Vor der Geburt der Kinder befand ich mich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis, das auch weiterhin ungekündigt ist. Seit der Geburt des ersten Kindes bin ich in Elternzeit, habe also nicht gear ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind