Anrechnung von Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung von Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld

Hallo. Mein Kind wurde am 13.1.2020 geboren. Seit dem 2.12.19 war ich in MS. Ich arbeite in ÖD und mache parallel eine Ausbildung zur Psychotherapeutin. 2019 habe ich mir 5000€ Überschusse aus Ausbildungseinkommen auszahlen lassen. Nun behaupten Elterngeld stelle ich wäre selbstständig (weil sie nicht wissen, wie meine Ausbildung sonst zu berücksichtigen wäre) und verschieben Bemessungszeitraum von Dez2018-nov2019 komplett auf 2019.Und für Dez.2019 berücksichtigen sie nur mein Gehalt für den einen Tag, wo ich da noch nicht in MS war und lassen das Mutterschutzgeld von der KK und den Arbeitgeberzuschuss zur MSG komplett unberücksichtigt. Spielt der Arbeitgeberzuschuss keine Rolle bei der Berechnung von Elterngeld? Wird der Mutterschutz Monat nicht automatisch ausgeklammert? Danke!

von Innarina am 16.06.2020, 22:27



Antwort auf: Anrechnung von Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld

Hallo, 1. Frage ist doch, ob Sie selbständig waren. Das ist dem Steuerbescheid zu entnehmen 2. Sollte es so sein, kann, wenn Sie im Jahr der bemessung MG oder Eg (bis zum 14 LM) bekommen haben, der Bemessungszeitraum um ein Jahr verschoben werden 3. Das MG und auch der Zuschuss werden für das EG nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2020



Antwort auf: Anrechnung von Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld

Ob das tatsächlich eine Selbstständigkeit vorliegt sieht man ja am Steuerbescheid 2019, wenn dort keine selbstständige Tätigkeit ausgewiesen wird, dann ist es auch keine und es gelten eigentlich die 12 Monate vor Mutterschutz. Steht da was, dann bist du tatsächlich im Sinne des Elterngeldgesetzes selbstständig. Zur zweiten Frage, nein AG-Z und Mutterschaftsgeld sind steuerfrei, daher werden sie beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Hier zählt nur steuerpflichtiges Einkommen. ABER du hast das Recht, das Jahr 2019 auf 2018 (ebenfalls Januar bis Dezember) zu verschieben, eben weil du in 2019 Mutterschaftsgeld und AG-Z erhalten hast. Diese Verschiebung muss aber von dir angestoßen werden, sie darf vom Gesetz her nicht von der Elterngeldstelle selbst initiiert werden. Da du das nicht gemacht hast (kein Vorwurf), musste die Elterngeldstelle erst mal 2019 zugrunde legen. Wenn 2018 für dich besser wäre, eben weil du da in Summe mehr verdient hast als in 2019 würde ich mich nochmal bei denen melden und nachträglich eine Verschiebung auf 2018 beantragen.

von Dojii am 17.06.2020, 07:41



Antwort auf: Anrechnung von Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld

Danke für die schnelle Antwort! 2018 war ich bis August in Elternzeit, genau wie die Hälfte von 2017,von daher ergibt Verschiebung keinen Sinn.

von Innarina am 17.06.2020, 16:34



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