Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Arbeitgeberzuschuss zum Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung Arbeitgeberzuschuss zum Elterngeld

chrissis83

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Guten Tag Frau Bader, ich habe meinen Erziehungsurlaub vorzeitig zum 10.09.2013 beendet. Mein neuer Mutterschutz läuft seit dem 11.09.2013. Dies heißt laut dem neuen Gesetz, das ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalte. Ich habe eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers das der Erziehungsurlaub aufgrund der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet wurde. Muss ich den Arbeitgeberzuschuss schriftlich beantragen, oder erfolgt die Zahlung automatisch, sobald das Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin vorliegt? (Kopie liegt dem AG bereits vor). Meine zweite Frage wäre: Da ich für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung den Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld erhalte, ob sich aufgrund dieser Zahlung auch das Elterngeld erhöht? Ich habe dann ja ein Einkommen (während dem Mutterschutz) obwohl ich nicht gearbeitet habe? Oder bleibt es bei dem Mindestsatz von 300€ und dem Geschwisterbonus von 75€ ? Im Vorraus schon mal vielen lieben Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag muss eigentlich von alleine zahlen. Das EG wird auf das MG angerechnet, deshalb bekommt man meist nichts Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Eigentlich müsste die Zahlung vom AG automatisch erfolgen, da du die Bescheinigung über den Mutterschutz vorgelegt hast. Manche AG müssen daran erinnert werden, manche AG müssen dazu aufgefordert werden. Ich würde mich vorab telefonisch oder im persönlichen Gespräch informieren wie der AG die Sache angehen will. Am Elterngeld ändert die erhöhte Zahlung des Mutterschaftsgeldes nichts, da Mutterschaftsgeldzeiten bei der Berechnung ausgeklammert werden. Ob es der Mindestsatz wird, kann man ohne weitere Infos nicht sagen. Gruß Sabine


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