chrissis83
Guten Tag Frau Bader, ich habe meinen Erziehungsurlaub vorzeitig zum 10.09.2013 beendet. Mein neuer Mutterschutz läuft seit dem 11.09.2013. Dies heißt laut dem neuen Gesetz, das ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalte. Ich habe eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers das der Erziehungsurlaub aufgrund der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet wurde. Muss ich den Arbeitgeberzuschuss schriftlich beantragen, oder erfolgt die Zahlung automatisch, sobald das Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin vorliegt? (Kopie liegt dem AG bereits vor). Meine zweite Frage wäre: Da ich für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung den Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld erhalte, ob sich aufgrund dieser Zahlung auch das Elterngeld erhöht? Ich habe dann ja ein Einkommen (während dem Mutterschutz) obwohl ich nicht gearbeitet habe? Oder bleibt es bei dem Mindestsatz von 300€ und dem Geschwisterbonus von 75€ ? Im Vorraus schon mal vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Hallo, der Ag muss eigentlich von alleine zahlen. Das EG wird auf das MG angerechnet, deshalb bekommt man meist nichts Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Eigentlich müsste die Zahlung vom AG automatisch erfolgen, da du die Bescheinigung über den Mutterschutz vorgelegt hast. Manche AG müssen daran erinnert werden, manche AG müssen dazu aufgefordert werden. Ich würde mich vorab telefonisch oder im persönlichen Gespräch informieren wie der AG die Sache angehen will. Am Elterngeld ändert die erhöhte Zahlung des Mutterschaftsgeldes nichts, da Mutterschaftsgeldzeiten bei der Berechnung ausgeklammert werden. Ob es der Mindestsatz wird, kann man ohne weitere Infos nicht sagen. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Oktober 2016 wurde unser 3. Kind geboren. Die anderen Kinder sind im Juli 2015 und Oktober 2013 zur Welt gekommen. Vor der Geburt der Kinder befand ich mich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis, das auch weiterhin ungekündigt ist. Seit der Geburt des ersten Kindes bin ich in Elternzeit, habe also nicht gear ...
Hallo. Mein Kind wurde am 13.1.2020 geboren. Seit dem 2.12.19 war ich in MS. Ich arbeite in ÖD und mache parallel eine Ausbildung zur Psychotherapeutin. 2019 habe ich mir 5000€ Überschusse aus Ausbildungseinkommen auszahlen lassen. Nun behaupten Elterngeld stelle ich wäre selbstständig (weil sie nicht wissen, wie meine Ausbildung sonst zu berück ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?