Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und geringe Einkünfte - Auswirkung auf Elterngeld für 2. Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und geringe Einkünfte - Auswirkung auf Elterngeld für 2. Kind?

Regina B.

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Hallo Frau Bader Ich habe mehrfach gelesen, dass Monate, in denen Elterngeld für ein 1. Kind bezogen wurde, nicht in den Bemessungszeitraum zur Ermittlung des Elterngeldes für ein 2. Kind fallen. Gilt das auch, wenn ich während des Bezugs von Elterngeld geringe Einkünfte hatte? In meinem Fall ist es so, dass ich für meine Tochter 12 Monate Elterngeld beantragt und bezogen habe, dann gleich wieder schwanger wurde und sofort ein BV bekommen habe. Allerdings habe ich in den letzten vier Monaten des EG Bezugs auch geringes Einkommen (aus Sachbezügen, ca 60 Euro monatlich) Werden die vier Monate mit diesem geringen Einkommen bei der Ermittlung des EG für mein 2. Kind mit eingerechnet? Besten Dank für Ihre Info, herzliche Grüße Regina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Regina B.

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Ach, ja-ET des zweiten Kindes ist vsl. 9.6.15, also "altes" Elterngeld. Meine Tochter ist dann 20 Monate alt...


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