Regina1983
Hallo Ihr Lieben, ich hoffe es geht Euch gut. Habe eine Frage: Bin jetzt in Steuer-Klasse 4 und das Mutterschaftsgeld berechnet sich ja nach den letzten 3 Monatsgehältern und ist, wenn ich richtig informiert bin, steuer- und abgabenfrei. Wenn jetzt ab Beginn der Mutterschaftszeit ( 6 Wochen vor der Geburt ) meine Steuerklasse von 4 in 5 geändert und die meines Ehemannes von 4 in 3 geändert wird, hat das Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes, welches ab dem 3. Monat nach der Geburt gezahlt wird??? Oder bleibt mein Mutterschaftsgeld wenn ich die Steuerklasse von 4 in 5 ändere gleich hoch? Ich hoffe Ihr versteht meine Frage ;-) LG und bleibt gesund... Regina
Hallo, eine Änderung der Lohnsteuerklasse hat nur dann eine Auswirkung auf das EG, wenn sie mind 7 Mo vor Mutterschutz beantragt wurde. Liebe Grüße NB
Regina1983
Hallo Frau Bader, danke für die Antwort, aber ich wollte wissen, ob ich, wenn ich zu Beginn der Mutterschaftszeit von 4 in 5 gehe, ob ich dann weniger Mutterschaftsgeld erhalte als wenn ich in 4 bleiben würde. Wenn das so sein sollte, das ich weniger Mutterschaftsgeld bekomme, wird dann auch das Elterngeld weniger? Oder errechnet sich das Durchschnittsgehalt fürs Elterngeld aus den 12 Monatsgehältern vor der Mutterschaftszeit? MfG. Regina
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Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
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