Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenänderung in der Mutterschutzzeit Auswirkung auf Höhe des Elterngeld

Frage: Steuerklassenänderung in der Mutterschutzzeit Auswirkung auf Höhe des Elterngeld

Regina1983

Beitrag melden

Hallo Ihr Lieben, ich hoffe es geht Euch gut. Habe eine Frage: Bin jetzt in Steuer-Klasse 4 und das Mutterschaftsgeld berechnet sich ja nach den letzten 3 Monatsgehältern und ist, wenn ich richtig informiert bin, steuer- und abgabenfrei. Wenn jetzt ab Beginn der Mutterschaftszeit ( 6 Wochen vor der Geburt ) meine Steuerklasse von 4 in 5 geändert und die meines Ehemannes von 4 in 3 geändert wird, hat das Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes, welches ab dem 3. Monat nach der Geburt gezahlt wird??? Oder bleibt mein Mutterschaftsgeld wenn ich die Steuerklasse von 4 in 5 ändere gleich hoch? Ich hoffe Ihr versteht meine Frage ;-) LG und bleibt gesund... Regina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, eine Änderung der Lohnsteuerklasse hat nur dann eine Auswirkung auf das EG, wenn sie mind 7 Mo vor Mutterschutz beantragt wurde. Liebe Grüße NB


Regina1983

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, danke für die Antwort, aber ich wollte wissen, ob ich, wenn ich zu Beginn der Mutterschaftszeit von 4 in 5 gehe, ob ich dann weniger Mutterschaftsgeld erhalte als wenn ich in 4 bleiben würde. Wenn das so sein sollte, das ich weniger Mutterschaftsgeld bekomme, wird dann auch das Elterngeld weniger? Oder errechnet sich das Durchschnittsgehalt fürs Elterngeld aus den 12 Monatsgehältern vor der Mutterschaftszeit? MfG. Regina


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Sie haben mir eben auf die Frage geantwortet wegen Mutterschutzzeit und Elterngeldberechnung. Ich habe nicht auf die Ausklammerung verzichtet? Wie muss ich jetzt vorgehen? Elterngeld bekomme ich nicht mehr. Danke

Sehr geehrte Frau Bader, in Anlehnung an eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Was ist die Konsequenz, wenn man auf die Ausklammerung der Mutterschutzzeit verzichtet? Zahlungen im Mutterschutz sind ja theoretisch kein Einkommen, fließen diese Zahlungen dann bei der Berechnung des Elterngeldes dennoch ein und werden als Einkomm ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...