Manalu
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Ich habe 2 Arbeitgeber ( Haupt und Minijob). Beim Hauptarbeitgeber ist alles ok. Da stimmen auch die Zahlungen. Beide Arbeitgeber zahlen ja Anteilig einen Betrag der Zusammen 13€ausmacht als Mutterschutzzuschuss. Müsste ich nicht eigentlich vom Minijob auch noch für die Monate April Mai und Juni Lohn bekommen {also für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt}? Meinen letzten 450€Lohn gab's im Februar und im März nur noch 56€? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, bei einem Minijob zahlen Sie keine Krankenversicherung und bekommen deshalb von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch keine Leistungen. Sie bekommen bei den Mini Job also kein Mutterschaftsgeld, eventuell die Einmalzahlung in Höhe von 210 € von der Seite www.mutterschaftsgeld.de. Liebe Grüße NB
MamaausM
13 Euro zahlt die Krankenkasse und die AG müssen das aufstocken auf den Nettolohn
Suomi
Sind Sie geringfügig beschäftigt und selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel als Studentin oder freiwillig Versicherte) und wird Ihnen während der Schutzfristen kein Entgelt gezahlt, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe von täglich bis zu 13 Euro von Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel wenn Sie als Ehefrau, Lebenspartnerin oder als Kind familienversichert sind), erhalten Sie das Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt und gegebenenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrem Arbeitgeber
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