Medy161
Hallo Frau Bader, meine Firma hat am 28.02.23 den Betrieb beendet und am 25.02.23 bin ich ohnehin in Mutterschutzzeit gegangen. 1. Frage: Zählt dann die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe dessen Wasser Arbeitgeber gezahlt hätte? Dazu beziehe ich schon seit längerer Zeit Wohngeld. Was ist auch weiter beantragt habe. Jetzt schrieb mir die Wohngeldstelle,dass ich am 01.03. Bürgergeld beantragen muss. Jetzt weiß ich nicht, ob es daran liegt, weil ich im Antrag angegeben habe, dass die Firma schließt oder ob ich neben dem Mutterschaftsgeld bzw. später neben dem Elterngeld rein rechtlich kein Wohngeld beziehen darf. Frage2: Kann ich neben dem Elterngeld Wohngeld beziehen oder schließt das Elterngeld das Wohngeld aus? Ich habe im Schnitt zwischen 800 und 1000€ netto verdient. Würde mich sehr freuen, wenn sie mir helfen könnten. Mit freundlichem Gruß Mandy
Hallo, 1. Besteht denn der Vertrag noch? Was ist Ihr Status? Ich gehe davon aus, dass Sie von der AfA MG in Höhe von Krankengeld bekommen. 2. Geht nebenher. Liebe Grüße NB
Medy161
Hallöchen,der Vertrag wurde gekündigt im August 2022 zum 28.02.2022.
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