Doro3006
Hallo Frau Bader, mein Kind wird am 25.12. 1 Jahr alt und ich erhalte Elterngeld aufgrund meiner Vollbeschäftigung aus dem Jahr vor der Geburt. Mein 2. Kind wird voraussichtlich im August 2018 geboren werden. Während des Bezuges von Elterngeld bin ich weiterhin auf 150,00€ bei meinem Arbeitgeber arbeiten gegangen (inkl. Abzug beim Elterngeld). Ab wann kann ich meinem Arbeitgeber mehr Stunden arbeiten gehen ohne Abzug vom Elterngeld? Ich bekomme im Januar 2018 das letzte mal Elterngeld ausgezahlt, weil mein Mann auch 2 Monate Elterngeld bezogen hat. Kann ich trotzdem im Januar wieder mehr Stunden arbeiten gehen ohne das mir das Elterngeld reduziert wird? Wenn ich nun im Juli 2018 den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei meinem Arbeitgeber beantragen will, wie muss ich das tun? Werden bei der Berechnung für das Elterngeld für das 2. Kind die 150,00€ Minijob (während des Bezuges von Elterngeld) mit angerechnet? Oder wird das Elterngeld in meinem Fall folgendermaßen berechnet: Januar - Juni 2018 der Verdinest der Monate Juli und August werden nicht berechnet, da Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Mai - Oktober 2016 (Verdienst vor Geburt des 1. Kindes) Mein Arbeitgeber möchte auch gerne wissen, wieviele Stunden ich arbeiten gehen möchte. Da ich sowohl die Möglichkeit eines 450€ Jobs hätte, als auch die Möglichkeit auf 850,00€ arbeiten zu gehen, möchte ich gerne das tun, was Elterngeldtechnisch am besten wäre. Die Betreuung ist kein Problem, da ich von zu Hause aus arbeiten kann, aber ich möchte nicht mehr arbeiten, wenn ich am Ende weniger Elterngeld erhalte. Liebe Grüße
Hallo, 1. Ab Februar ist der Lohn egal. 2. Das Eg wird aus dem verdeinst der letzten 12 Mo. gerechnet - Monate mit EG (auch bei Minijob) können Sie rausrechnen. Ebenso Monate mit MG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Sobald du kein EG mehr bekommst ist die Verdiensthöhe egal. Was relevant ist ist der Stundenumfang den du arbeitest. Du darfst innerhalb der EZ nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Wenn man danach geht das man innerhalb der EZ in TZ bis zu 15-30 Std arbeiten sollte/kann, kann man nach dem Mindestlohngesetz eigentlich nicht mehr auf 450 € Basis arbeiten. Das geht nur wenn man weniger wie 15 Std die Woche arbeitet - oder es ein Beruf ist wo der Mindestlohn nicht greift. Für das neue EG wird eine Mischung herangezogen werden aus dem was du nach dem 1ten Geburtstag deines Kindes verdient und was aus Zeiten von vor dem ersten Kind herangezogen wird. Es gilt, Für das neuen EG werden immer die 12 Monate vor Bezug herangezogen. Ob man in EZ ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Ausgeklammert, sprich durch vorherige Zeiten werden dabei eben bei EG bis zu 12 Monate, bei EG Plus bis zu 14 Monate und die Mutterschutzzeiten. Für das höhere EG wäre es also sinnvoller ab Januar in TZ zu arbeiten und nicht nur auf 450 € Basis.
Ähnliche Fragen
Ich hätte eine Frage - ich habe am 22.09.2022 entbunden und wir wünschen uns ein zweites Kind. Ich habe viel gelesen jedoch lässt sich nirgends sicher rauslesen bis wann man schwanger werden sollte, um Elterngeld zu bekommen (wie bei Kind 1). Werden hier die Monate in denen man Mutterschaftsgeld bekommen hat rausgerechnet? Ganz lieben Dank und schö ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich von dem 19.02.-24.12.23 in Elternzeit (ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und kehre nach der EZ wieder in Vollzeit zurück auf Arbeit). Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin und das zweite Kind voraussichtlich am 10.04.2024 zur Welt kommen soll. Wie verhält es sich mit der Berechnung des Elterng ...
Hallo Frau Bader, ich bin Ärztin und habe November 2021 eine Tochter bekommen. Zuvor war ich ab April 2021 im Beschäftigungsverbot. Seit dem 1.1.23 arbeite ich wieder in Teilzeit. Nun möchten wir ein zweites Kind 2024. Ich habe eine angemeldete Nebentatigkeit und habe davon gelesen, dass ich daher ggfls. erneut volles Elterngeld bekommen kann w ...
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen? Vg Sabrina
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...