Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld

Olga1983

Beitrag melden

Hallo in die Runde, ich habe eine Frage in Sachen Elterngeld.... Erst einmal poste ich die gegebenen Rahmenbedingungen: - errechneter Entbindungstermin ist der 6.6.2016 - Beginn der Mutterschutzfrist 25.4.2016 - Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden wurde zum 1.2. auf 24 Wochenstunden reduziert (auf eigenen Wunsch wg. Stressfaktor) - laufende Befristung des Arbeitsverhältnisses bis 31.3.16 - Steuerklassenwechsel zusammen mit meinem Ehemann wurde per 11/2015 vorgenommen Es stellen sich nun folgende Fragen: 1) Wenn ich die Frist zwischen dem 1.4. und dem 25.4.16 mit ALG I überbrücke, würde mir das aufgrund der vor kurzem erst erfolgten Stundenreduzierung nur ca. 80 Euro weniger bringen als wenn ich mir den Vertrag noch einmal verlängern lasse. Ich habe zwar gelesen, dass Monate mit ALG I Bezug für die Berechnung des Elterngelds als Monate mit Null-Einkommen gerechnet werden aber wie ich das verstanden habe, gelten hierfür ja ohnehin nur volle Monate. Habe ich also bis auf die 80 Euro Nettoverlust keinen Vorteil, wenn ich meinen Arbeitgeber bitte, mich nochmal bis zum 25.4. weiter zu befristen?` 2) Haben wir den Steuerklassenwechsel für unsere Konstellation eigentlich noch rechtzeitig gemacht? Ich glaube, man muss doch sechs Monate in der neuen Steuerklasse sein, damit diese für die Elterngeldberechnung herangezogen wird..... Mutterschutz beginnt im April, das hieße wir hätten nur November bis März.... Ich habe gelesen, man kann den Mutterschutzmonat auch ausklammern lassen. Wie macht man das? 3) Ebenfalls habe ich gelesen, dass man den Mutterschutz durch schriftlichen Verzicht auch später oder gar nicht antreten darf. Wie könnte ich das für unsere Situation nutzen? Kann man während des ALG I Bezugs auch auf den Mutterschutz verzichten und hätte somit trotzdem Vorteile auch mit dem zu späten Steuerklassenwechsel? 4) Mein Arbeitgeber würde mich bestimmt bis zum Eintritt in den Mutterschutz weiter befristen, wenn ich ihn darum bitte. Bringt mir das was? Sollte das dann genau bis zum 25.4. gehen oder nur bis zum 24.4. bzw. ist es möglicherweise als dritte Option sogar von Vorteil, einen Tag arbeitslos zu sein und den Vertrag bis zum 23.4. zu befristen? Mit viel Glück kann ich vielleicht auch ein unbefristete Arbeitsverhältnis erhalten, da man mich schon gefragt hat, ob ich bereit wäre, nach der Schwangerschaft wieder zu kommen. Man hat mich vor kurzem schonmal trotz bestehender Schwangerschaft verlängert, da ich sehr zuverlässig bin. Mein Mann und ich sind im Moment überfordert, die Situation zu überblicken und nun die richtigen Entscheidungen zu treffen. Mein Mann fragt gerade noch, ab wann wir wieder den Steuerklassenwechel 5/3 durchführen können (denn im Moment geht richtig viel Netto verloren jeden Monat). Der Hauptfokus sollte denke ich jetzt sein, irgendwie das Thema mit dem Elterngeld so hinzubekommen, dass meine Steuerklasse 3 hier berücksichtigt wird. Gruß Olga


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr ...

Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosen ...

Hallo,  Aktuell bin ich in Elternzeit seit der Geburt meiner Zwillinge im November 2022. Mein Arbeitsvertrag würde leider kurz vor der Geburt nicht verlängert. Nun bin ich in der 13 Woche erneut Schwanger. Mein Elterngeld bekomme ich bis Mitte Juli und mein Entbindungtermin ist Anfang Oktober. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich wenn ich in der ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstige ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...

Hallo,  mich würde gern wissen ob ich Anspruch auf Elterngeld habe. Meine Elternzeit ist am 16.8.2024 beendet und zum Ende der Elternzeit habe ich das Arbeitsverhältnis meinerseits gekündigt. 1. Kind ist 2018 geboren 2. Kind 2021 dazwischen war ich für 1,5 Monate im Beschäftigungsverbot. Vor beiden Kinder war ich Vollzeit beschäftigt. Habe für ...

Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind.  Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die ...

Hallo sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader! Mich beschäftigt folgende Frage und ich möchte Sie um Ihren Rat bitten. Unser Kind wurde am 25.3.2022 geboren. Meine Elternzeit geht vom 29.5.2022 bis 24.3.2025. Ich habe meinen langjährige Arbeitsstelle zum 31.3.2025 aufgrund von gesundheitlichen und psychischen Problemen gekündigt und bin ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...