Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

Frage: Elterngeld / Schwanger in Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe am 27.01.2010 eine Tochter zur Welt gebracht und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, d.h. ich muß am 27.01.2012 wieder arbeiten. Wie verhält sich das mit der Berechnung von Elterngeld wenn ich in meiner Elternzeit jetzt wieder schwanger werde? Vielen Dank.


SumSum076

Beitrag melden

So wie auch außerhalb von Elternzeit. Wichtig ist das Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt. Monate, für die du Mutterschaftsgeld erhalten oder Elterngeld bezogen hast, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Elterngeld bezieht man nur im 1. Lebensjahr. Die Splittung bleibt unberücksichtigt, dh. die gesplitteten Monate fallen nicht raus. Das "Einkommen" der Monate wird addiert und durch 12 geteilt. Davon gibts ca 65% zuzüglich 10% Geschwisterbonus (min 75 Euro) bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also heißt das, wenn ich z.B. jetzt noch zwei Monate arbeiten gehe, werden diese zwei Monate berücksichtigt und die zehn Monate vor der Geburt meines ersten Kindes? Oder welche zwölf Monate sind Grundlage. Also werde ich dann ca. die gleiche Höhe an Elterngeld bekommen?


SumSum076

Beitrag melden

Ne, es kommt darauf an, wann das zweite Kind geboren wird. Es werden die 12 Monate vor der 2. Geburt genommen. Käme das 2. Kind bsp am 1. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt, würde zur Berechnung herangezogen das erste Lebensjahr des 1. Kindes. Weil du da Elterngeld bezogen hast, fällt das komplette Jahr weg und es werden die selben Monate zur Berechnung herangezogen, wie fürs 1. Kind. Käme das 2. Kind bsp am 2. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt, würde ungefähr das 2. Lebensjahr herangezogen. Da hast du kein Elterngeld bekommen. Warst du nicht arbeiten, dann hast du kein Einkommen und gibt im Endeffekt den Mindestsatz an Elterngeld. Hast du gearbeitet, dann wird dein Lohn herangezogen. Käme das 2. Kind, wenn das 1. Kind 1,5 Jahre alt ist, gäbs eine Mischung. Hier gibts ein Beispiel: http://www.finanzfrage.net/frage/schwanger-in-der-elternzeit---wie-be rechnet-sich-das-elterngeld Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...