Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus & Minijob und das 2. Kind kommt im 1. Jahr - dringende Hilfe

Frage: Elterngeld Plus & Minijob und das 2. Kind kommt im 1. Jahr - dringende Hilfe

Ela7121978

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Hallo Frau Bader, vielleicht können sie mir ja weiterhelfen. Unser Sohn kommt im März 2018 auf die Welt, nach der Mutterschutzfrst ( 8 Wochen) nach der Geburt könnte ich zusätzlich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450,- € Basis jobben. Wir beantragen das Elterngeld Plus ( sind bei mir 491,-). Der Nettoverdienst in VZ ist momentan 1600,-. Wenn ich jetzt in den ersten 12 Monaten mit dem 2. Kind schwanger bzw. entbinden würde - wie wird das neue Elterngeld berechnet? Wird der Minijob als Gehalt angerechnet obwohl ich in der Elternzeit bin? Ich würde mir ja dann ins eigene Fleisch schneiden... meine Chefin möchte das Recht zeitnahe mit mir klären. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort. Liebe Grüße Ela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich tue mich immer schwer, rechtlichen Rat für Kind 2 zu geben, wenn Kind 1 noch nicht einmal auf der Welt ist. Man weiß nicht, ob die Gesetze geändert werden und wann der ET ist. Wenn Sie arbeiten wird der Lohn voll angerechnet. Ansonsten zählen bei Kind 2 die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG u EG (bis zum 14 LM) Liebe Grüße NB


Tini_79

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Was möchte deine Chefin recht zeitnah klären - wann du nach der noch nichtmal erfolgten Geburt wieder schwanger wirst???


Mitglied inaktiv

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Die Chefin wird sicherlich wissen wollen, ob sie nun Minijob macht oder nicht. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Naja, ob Minijob oder überhaupt TZ direkt nach Geburt bei Planung rascher Geburtsfolge wäre aber wo Blödsinn. Weil in beiden Fällen wird das Einkommen auf das erste EG angerechnet. Bei EG Plus eben entsprechend länger. Und wenn man dann zum neuen Mutterschutz die EZ vorzeitig beendet, verliert man das restliche EG. Oder man muss nachzahlen weil man dann höhere Anrechnung hat weil EG. Alternativ verzichtet man eben auf den neuen Mutterschutz zugunsten des niedrigeren Elterngeldes. De neuer Mutterschutz mit entsprechendem VZ-Mutterschaftslohn geht nur wenn man die laufende EZ beendet, EG Plus dann nachträglich in EG wandeln wo man innerhalb diesem Einkommen hatte könnte da teuer werden... EG Plus macht Sinn wenn man entweder nicht versichert ist ohne EG. Oder man halt direkt nach Mutterschutz wieder arbeiten will - ohne das Kind Nr2 direkt geplant ist. In dem Falle von weiterem raschen Nachwuchs sollte man lieber dann nur einen Teil der Monate splitten um auf die höchstens 14 Monate zu kommen die im Falle eines weiteren Kindes eben ersetzt werden. Den mehr wie 14 Monate werden ja auch bei EG Plus nicht ausgeklammert. Und eben innerhalb des ersten Jahres eben nicht arbeiten. Klar, EG NR2 ist bei rascher Geburtenfolge und Einkommen innerhalb dieser höher - das ist es aber oft eh wegen Geschwisterbonus. Davon ab empfinde ich das als verdammt mutig und eigentlich auch wo als naiv, das man direkt nach Mutterschutz schon plant wieder zu arbeiten und dann gleich das zweite Kind plant - ohne das Nr1 schon da ist. Blöde wenn bei der ganzen Planung dann ein Kaiserschnitt rauskommt - mit entsprechend längeren Abstand zwischen den Geburten der dann medizinisch angeraten ist. Was wenn das alles nicht so toll mit dem ersten Kind klappt weil eben zB Schreikind?


Ela7121978

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Es geht hier ganz einfach um die harten Fakten die gesetzlich festgelegt sind... die man leider nicht aus den Gesetzestexten herauslesen kann. Ob das alles so kommt oder nicht ist mir schon klar. Ich möchte bloß alle Eventualitäten betrachten und abwägen können, sonst nichts. Ich möchte nur nicht der Benachteiligte sein. Danke. Grüße Ela


Mitglied inaktiv

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Dany hat Dir das ja beantwortet, wie Du am Besten wegkommst und sie hat da schon völlig Recht, dass es etwas ungünstig und naiv geplant ist. Wenn ihr das Geld nicht braucht oder es nicht angedacht ist, dass der Vater den Hauptteil der EZ übernimmt, ist es am sinnvollsten das EG auf 14 Monate zu planen (und EZ auf 2 Jahre). Willst Du nach der Geburt direkt wieder schwanger werden, kannst Du ggf. dann die Auszahlung noch auf 12 Monate verkürzen und wenn es länger dauert oder Du wegen KS z.B. länger warten solltest, kannst Du nach dem Jahr dann TZ in EZ arbeiten und wieder Einkommen für Kind 2 generieren. Bedenke im Übrigen, das viele Frauen keinen Eisprung haben, während sie Stillen. LG Lilly


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