Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus auszahlen lassen

Frage: Elterngeld Plus auszahlen lassen

Nika87

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe mein Sohn im April 2021 bekommen. Ich beziehe Elterngeld Plus. Jetzt hat mich mein Arbeitgeber gebeten früher arbeiten zu kommen als geplant ( ab 1.01.2021) Ich habe gehört das ich mir das Elterngeld als Einmalzahlung komplett auszahlen lassen könnte, ist das wirklich möglich? Falls nicht welche Möglichkeiten habe ich um das Geld was mir berechnet wurde nicht zu verlieren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich nehme an ab 2022? :-) Auszahlen lassen geht erst ab dem ersten Geburtstag. Es macht Sinn, die Monate mit Lohn und EG als EG Plus bis zum ersten Geb. laufen zu lassen und sich den Rest dann auf einmal auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Achtung, arbeitest Du mehr als 30 Std fue Woche, erlischt der Anspruch auf EG. Aktuell bekommst du EG plus wenn ich das richtig verstanden habe. Bei EG plus darfst du dazu verdienen solange du unter 30 Std die Woche bleibst. Wie viel du dazu verdienen darfst ihbe das es beim EG zu Kürzungen kommt, musst du dir selbst ausrechnen. Grob sind es meistens 50%. Der EG-Rechner hilft dir dabei. Bei basis-EG dagegen wird, ausser due 309 € mindestsatz, jeder € angerechnet. Auszahlen lassen ist auch das falsche Wort. Eigentlich ist es so das man der EG-Kasse mitteilt das man es sich anders überlegt hat und statt des EG plus nun doch nachträglich ab Geburt Basis beziehen will. Dann ändern die das entsprechend ab. Bedeutet, man kann dann natürlich nur Monate ändern lassen die bereits vergangen sind. Man kann sich slso nicht basis-EG auszahlen lassen, das man noch gar nicht erhalten hat. Für dich ist also jeder Monate vor dem ersten Geburtstag deines Kindes dann ein Verlust. Deshalb wäre es besser sich ausrechnen zu lassen, was darf man dazu verdienen, im EG plus zu bleiben und dann innerhalb der EZ in Teilzeit zu arbeiten. Zumal du dann Kündigungsschutz hast.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...