Yasi2706
Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Mein voraussichtlichen ET ist am 27.06. Diesen Jahres, Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag vom 15.07.20 bis 15.07.21, was bedeutet ich hatte 12 Monate vor der Geburt noch Arbeit. Wird dann das Elterngeld auf das Nettogehalt von diesem Zeitraum gerechnet? Also kann ich davon ausgehen, dass ich 65% meines Nettogehalts bekomme? Vielen Dank im Vorraus
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt , Monate mit MG werden ausgeschlossen. Die Beendigung des Vertrages hat mit dem EG nichts zu tun. Liebe Grüße NB
misses-cat
Die Mutterschutzfrist wird bei der Elterngeldberechnung immer ausgeklammert, bei dir werden nur die Monate bis einschließlich April gerechnet, davor halt mit Monaten aufgerundet, wenn du arbeitslos warst im der Zeit sind das null Runden
KielSprotte
Und du bekommst vom AG nur bis zum 15.07. den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Erkundige dich mal bei der KK wie das ab dem 16.07. läuft.
Mitglied inaktiv
Dein Bezugszeitraum für das Elterngeld sind die 12 Monate vor Mutterschutz. Der Mai und Juni zählen daher nicht. Solltest du davor arbeitslos gewesen sein, zählt es mit 0€ und mindert es.
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