Tula
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr Elternzeit nach der Geburt meines Kindes und beziehe aktuell kein Elterngeld mehr. Ich werde nun eine befristete Nebentätigkeit (20 Wochenstunden Arbeitszeit) aufnehmen. Die Nebentätigkeit ist bis zum 31.03.2017 befristet (Schwangerschaftsvertretung). Ich plane meine zweite Schwangerschaft mit ET z.B. 31.05.2017. Frage: wenn mein befristeter Vertrag während des Bemessungszeitraums für das Elterngeld (zweites Kind) endet - habe ich dann Anspruch auf Elterngeld? - wie wird dann mein Elterngeld berechnet? Die Elternzeit werde ich gegenüber meinem eigentlichen Arbeitgeber verlängern. Danke für Ihren Rat. Viele Grüße, Tula
Hallo, das Elterngeld berechnet sich dann nach den Einkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Einen genauen Rechner findet man bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das Elterngeld wird dann aus dem Teilzeitlohn berechnet. Bei der Planung der Schwangerschaft hättest Du hier bis bis zum Mutterschutz aber noch eine Lücke. Diese solltest Du umgehen. Der Mutterschutz sollte spätestens zum Auslaufen des Vertrages beginnen. Dann beendest Du die Elternzeit beim Hauptarbetgeber und erhältst vollen Mutterschutzlohn bei diesem. Die Lücke zwischen Ende Vertrag und Beginn Mutterschutz würde sich negativ auf das neue Elterngeld auswirken.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich habe nun für ein Jahr Elterngeld bezogen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Kann ich nun eine Nebentätigkeit (400E) in einem anderen Betrieb eingehen? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Vielen Dank und liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vor, während mein Mann seine Väterzeit nimmt, Teilzeit zu arbeiten. Da sich meine Firma während meines Mutterschutzes aufgelöst hat und jeder seine eigenen Wege nun geht, hätte ich die Möglichkeit, bei dem einem Chef (A) einige Std. zu arbeiten, genauso auch bei meinem and ...
Hallo Frau Bader, die Aufnahme einer selbständigen Nebentätigkeit während der Elternzeit muss ja vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wie sieht es aber mit einer selbständigen Nebentätigkeit, die bereits schon vor der Elternzeit und Schwangerschaft bestand und da bereits vom Arbeitgeber genehmigt war? Muss diese noch einmal genehmigt werden oder be ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage. Meine Tochter wurde am 9.11 geboren und ich befinde mich jetzt in Elternzeit. Diese habe ich bis zum 8.11.19 bei meinem AG beantragt, gehe aber bereits ab dem 8.11.18 wieder in TZ zurück. Ich beziehe aktuell Basis EG mit dem Höchssatz. Jetzt habe ich die Möglichkeit als Krankheitsvertretung auf 450€ m ...
Hallo, ich habe folgende Situation: *ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit *Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen *19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018) *zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolg ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger