Tula
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr Elternzeit nach der Geburt meines Kindes und beziehe aktuell kein Elterngeld mehr. Ich werde nun eine befristete Nebentätigkeit (20 Wochenstunden Arbeitszeit) aufnehmen. Die Nebentätigkeit ist bis zum 31.03.2017 befristet (Schwangerschaftsvertretung). Ich plane meine zweite Schwangerschaft mit ET z.B. 31.05.2017. Frage: wenn mein befristeter Vertrag während des Bemessungszeitraums für das Elterngeld (zweites Kind) endet - habe ich dann Anspruch auf Elterngeld? - wie wird dann mein Elterngeld berechnet? Die Elternzeit werde ich gegenüber meinem eigentlichen Arbeitgeber verlängern. Danke für Ihren Rat. Viele Grüße, Tula
Hallo, das Elterngeld berechnet sich dann nach den Einkünften der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Einen genauen Rechner findet man bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das Elterngeld wird dann aus dem Teilzeitlohn berechnet. Bei der Planung der Schwangerschaft hättest Du hier bis bis zum Mutterschutz aber noch eine Lücke. Diese solltest Du umgehen. Der Mutterschutz sollte spätestens zum Auslaufen des Vertrages beginnen. Dann beendest Du die Elternzeit beim Hauptarbetgeber und erhältst vollen Mutterschutzlohn bei diesem. Die Lücke zwischen Ende Vertrag und Beginn Mutterschutz würde sich negativ auf das neue Elterngeld auswirken.
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