Hallo, ich habe folgende Situation: *ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit *Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen *19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018) *zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolgt weiterhin) *Rehaantrag ist genehmigt *Wer zahlt jetzt den Verdienstausfall meiner damaligen Nebentätigkeit weiter wenn ichbezogen Reha bin? Arbeitslos melden brauch ich mich nicht da ich ja noch in Elternzeit bin. *Benötige ich in der Zeit eine Krankmeldung um weitere finanzielle Rücklagen zu sichern für z. B. Restschuldversicherung des Autos Vielen lichen Dank für Ihre Antworten
von CoMy2 am 08.08.2018, 13:33