Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rehaantrag in Elternzeit, wer zahlt da Kündigung der Nebentätigkeit erfolgte

Frage: Rehaantrag in Elternzeit, wer zahlt da Kündigung der Nebentätigkeit erfolgte

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Hallo, ich habe folgende Situation: *ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit *Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen *19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018) *zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolgt weiterhin) *Rehaantrag ist genehmigt *Wer zahlt jetzt den Verdienstausfall meiner damaligen Nebentätigkeit weiter wenn ichbezogen Reha bin? Arbeitslos melden brauch ich mich nicht da ich ja noch in Elternzeit bin. *Benötige ich in der Zeit eine Krankmeldung um weitere finanzielle Rücklagen zu sichern für z. B. Restschuldversicherung des Autos Vielen lichen Dank für Ihre Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, doch, für eine neue TZ-Tätigkeit müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Liebe Grüße NB


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