Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebentätigkeit in Elternzeit

Frage: Nebentätigkeit in Elternzeit

Kaddi84

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Hallo! Ich habe nun für ein Jahr Elterngeld bezogen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Kann ich nun eine Nebentätigkeit (400E) in einem anderen Betrieb eingehen? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen den AG fragen, er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Vom Elterngeld her musst Du da nichts angeben. Dem Nebenjob muss der AG zustimmen, muss eine Ablehnung aber betrieblich begründen können


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