Kaddi84
Hallo! Ich habe nun für ein Jahr Elterngeld bezogen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt. Kann ich nun eine Nebentätigkeit (400E) in einem anderen Betrieb eingehen? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, Sie müssen den AG fragen, er darf aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Vom Elterngeld her musst Du da nichts angeben. Dem Nebenjob muss der AG zustimmen, muss eine Ablehnung aber betrieblich begründen können
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