Hallo Frau Bader, die Aufnahme einer selbständigen Nebentätigkeit während der Elternzeit muss ja vom Arbeitgeber genehmigt werden. Wie sieht es aber mit einer selbständigen Nebentätigkeit, die bereits schon vor der Elternzeit und Schwangerschaft bestand und da bereits vom Arbeitgeber genehmigt war? Muss diese noch einmal genehmigt werden oder besteht die Genehmigung in der Elternzeit weiterhin fort? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
von Schneetanz am 17.03.2016, 22:45