Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

(selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: (selbstst.) Nebentätigkeit in Elternzeit?

El-li

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe vor, während mein Mann seine Väterzeit nimmt, Teilzeit zu arbeiten. Da sich meine Firma während meines Mutterschutzes aufgelöst hat und jeder seine eigenen Wege nun geht, hätte ich die Möglichkeit, bei dem einem Chef (A) einige Std. zu arbeiten, genauso auch bei meinem anderen Chef (B). Der eine hat offiziell mein Arbeitsverhältnis übernommen, was der andere nicht wirklich akzeptiert bzw. versteht, wie auch immer. Nun habe ich ein Jobangebot (C) bekommen, wo ich nach der Elternzeit anfangen könnte, sie würden mich auch gerne bereits in der Elternzeit stundenweise nehmen. Es heißt ja immer, wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Nun meine Fragen... Wenn ich bei C während der Elternzeit arbeite, bräuchte ich das Einverständnis von A. C meinte, ich bräuchte ja nicht gleich in der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag machen, sondern wenn wir merken, ich passe in die Firma herein, könnte ich dann noch immer kündigen, stelle ich fest, das passt nicht, stünde ich danach nicht ohne Job da. Die Elternzeit würde sozusagen als Probezeit genommen werden. Danach könnte ich dort zwischen 30 und 35 Std. arbeiten. Mir wäre lieber 35 Std., wahrscheinlich reichen aufgrund des Arbeitsumfanges auch anfangs 30 Std. (Firma ist noch im Aufbau). Was ist zu beachten, wenn ich zu den 30 Wochenstunden noch woanders ein paar Stunden arbeite? Macht es Sinn, dies über die Lohnsteuerklasse VI abzurechnen oder wäre es einfacher bzw. sinnvoller, eine Selbstständigkeit neben dem Beruf anzumelden? Und wenn ja, wo muss ich das anmelden, was gilt es zu beachten? Könnte ich auch während der Elternzeit eine Selbstständigkeit neben dem Beruf anmelden und dann in Teilzeit arbeiten? Wo muss ich das überall anmelden, außer bei der Elterngeldstelle? Gewerbeamt, Finanzamt? Am Wochenende habe ich drei Stunden bei meinem einen Chef (B) ausgeholfen und bar 45 EUR gegen Quittung erhalten. Kann ich diese Quittung der Elterngeldstelle einreichen? Das Elterngeld für April habe ich bereits am 1.4. erhalten, da ja neu berechnet werden müsste. Müsste ich diese 3 Std. auch der Krankenkasse melden? Vielen Dank für Ihre Hilfe Elli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wollen Sie IN oder NACH der EZ die 35 Std arbeiten? In der EZ sind mit Zustimmung des AG nur bis zu 30 Std möglich. Die Quittung würde ich bei der EG-Stelle einreichen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du mehr als 30 Std die Woche arbeitest, befindest Du dich nicht mehr in Elternzeit. Zudem fällt Dein Elterngeld weg - wenn du zusätzlich noch welches bezieht. Zudem muß Dein alter AG, sei es A oder B, zustimmen wenn Du in der Elternzeit bei C arbeiten willst.


El-li

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Während der Elternzeit werde ich auch lediglich 10 Std. pro Woche arbeiten, nach der Elternzeit dann 30 oder 35 Std. pro Woche...Hätte ich vielleicht gleich mal reinschreiben sollen ;-)


El-li

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Während der Elternzeit werde ich nur 10 Std/Woche arbeiten, mein Chef hat mir auch zwischenzeitlich die Erlaubnis erteilt, so dass ich bei der anderen Firma arbeiten kann. die 35 Std. kommen erst nach der Elternzeit in Frage.


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