Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach ALGI und befristetem Arb.vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach ALGI und befristetem Arb.vertrag

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, auch mich drückt eine Frage zum Elterngeld. Mein Kind wird im Sep.07 geboren. Nun hatte ich einen befristeten Arb.vertrag bis 11/06. Danach war ich 4 Monate ALG I-Empfängerin. Nun habe ich bis zum Beginn der Mutterschutzfrist einen befristeten Arbeitsvertrag. Was wird nun wie in die Berechnung der Höhe des Elterngeldes einbezogen? Erhalte ich ggf. ALG I nach der Geburt des Kindes weiter auch wenn ich doch eigentlich dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Ines Richter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird der Durchschnitt der letzten Mo. gebildet, ArbGeld I erhält man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur BVerfügung steht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, das ALG zählt nicht als Einkommen. D.h. berücksichtigt wird von Sep 06 bis nov 06 Dein damaliges Einkommen, und ab Dez 06 vier Monate lang jeden Monat null Euro, und danach halt Dein jetziges Einkommen. Das alles zusammengezählt und durch 12 geteilt ist Dein Durchschnittseinkommen von der Geburt. Und davon 67% werden dann Dein monatliches Elterngeld. LG, Anna


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