Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unbefristeter Vertrag / neues Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unbefristeter Vertrag / neues Elterngeld

PüppiLangnerStrumpf

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Hallo Frau Bader, Oft kommt es wie man es nicht denkt.. Ich habe am 06.06. Dieses Jahr wieder angefangen zu arbeiten nach meiner Elternzeit, befristet bis 31 05.18 Am Wochenende habe ich erfahren das ich schwanger bin. Wie sieht das jetzt aus mit der Probezeit, Elternzeit und dem Elterngeld ? Der Vertrag wird ja dann bestimmt auslaufen. Dann wäre ich ja arbeitslos aber in Elternzeit oder ? Und noch etwas anderes das Elterngeld für mein erstes Kind wäre eigentlich noch bis August dieses Jahr gelaufen, habe ja aber am 06.06 wieder anfangen zu arbeiten bei einem neuen Arbeitgeber. Ich dachte das das dann automatisch geht aber ich habe jetzt die letzten beiden Monate trotzdem noch das Elterngeld ausbezahlt bekommen. Muss ich das der Elterngeldstelle melden ? Weil die werden das ja sehen wenn ich für das jetzige Kind Elterngeld beantragen, wie läuft das dann ? Muss ich das Geld zurück zahlen ? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Probezeit: Kündigung nicht möglich EZ: Nur bis zum Ablauf des Vertrages Arbeitslosengeld1: Nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen EG: Natürlich müssen Sie es melden, es wird angerechnet Liebe Grüße NB


chrissicat

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Natürlich ist es deine(!!!) Pflicht der Elterngeldstelle zu melden, dass du während dem Elterngeldbezug anfängst zu arbeiten. Das was du zu viel an Elterngeld bekommen hast, musst du zurück zahlen. Mache die Meldung so schnell wie möglich (unabhängig von deiner neuen Schwangerschaft)!!! Während der Probezeit hast du aufgrund der Schwangerschaft Kündigungsschutz.


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